Kon­junk­tur­pa­ket (2): “schneller Neustart nach einer Insolvenz” – für Verbraucher allerdings Verkürzung des Entschuldungsverfahren nur “befristet”

Unter Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakts steht:

Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.

Was dies konkret bedeutet, ist unklar. (mehr …)

Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket (1)

“Der Koalitionsausschuss hat sich auf Eckpunkte eines beispiellosen Konjunkturpakets verständigt. Gezielte Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht.”

So steht es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, die auch einen recht guten Überblick gibt. Siehe auch das “Eckpunktepapier“.

Bundesrat zum neuen “Inkassogesetz”

Diesen Freitag, 5.6.2020, wird sich der Bundesrat unter TOP 22 mit dem Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” (Bundesrats-Drucksache 196/20) befassen.

Während der federführende Rechtsausschuss dem Bundesrat empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, regt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine umfangreiche Stellungnahme an. Einzelheiten sind der BR-Drucksache 196/1/20 zu entnehmen. Die Ausschussdrucksache ist eine sehr spannende Lektüre, die sehr zu empfehlen ist! (mehr …)

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordert schnelle Umsetzung der Verkürzung der Restschuldbefreiung

Nach B90/Grüne (siehe B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre) fordert nun auch der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) eine schnelle Verkürzung. Aus einem Brief vom 14.5.2020 des Verbandes an Bundesjustizministerin Lambrecht: “Richtigerweise hat die Europäische Union die nationalen Gesetzgeber verpflichtet, europaweit einheitlich den Zeitraum des Verfahrens zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre ohne weitere Voraussetzungen zu begrenzen. Bereits vor der aktuellen Pandemie hat das BMJV im Referentenentwurf vom 13.2.2020 einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Vorgabe unternommen.

Dieser erste Schritt sollte nun schnell umgesetzt werden. Die Möglichkeit einer verkürzten Restschuldbefreiung wird vielen Betroffenen nach dieser Krise einen Neuanfang erleichtern. Dies gilt gerade auch für Unternehmer im KMU-Bereich, die bei der Aufnahme von Unternehmenskrediten regelmäßig gezwungen sind, eine persönliche Mithaftung mit ihrem Privatvermögen zu übernehmen. Sie müssen bei einer Insolvenz ihres Unternehmens meistens auch für sich selbst einen Insolvenzantrag stellen, um nach einer Restschuldbefreiung die Chance eines Neustarts zu bekommen. (mehr …)

Corona-Krise: Erleichterungen beim Elterngeld

Bundesratsmeldung: “Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages [siehe DIP-Übersicht] gebilligt.

Aufschub der Elterngeldmonate: Danach dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben.

Monate mit geringerem Verdienst werden nicht berücksichtigt: Außerdem wird sichergestellt, dass (mehr …)

Debatte über soziale Maß­nahmen zur Be­kämpfung von Corona

Der Bundestag debattiert heute eine halbe Stunde lang abschließend über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) (19/18966).

Abschließend beraten werden auch insgesamt sieben Anträge der Oppositionsfraktionen. (…) Der zweite Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Sozialen Schutz auch während der Corona-Krise umfassend gewährleisten“ (19/18945). Sie verlangt darin, das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend zum 1. März 2020 für die Dauer der Krise um 200 Euro pro Person und Monat zu erhöhen. Für schulpflichtige Kinder soll über das Bildungs- und Teilhabepaket ein einmaliger Zuschuss für Computer in Höhe von 500 Euro gewährt werden. (…) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem zweiten Antrag (19/18705), mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum zu sichern. Nicht alle Menschen träfen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Menschen mit geringem Einkommen seien besonders hart betroffen.” – Quelle und mehr: HIB-Meldung

B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre

Unter den leider sperrigen Titel “COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz” haben B90/Grüne einen sehr bemerkenswerten Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/18681).

Das bemerkenswerte ist, dass die Regelungen des Art. 5 Nr. 1, 3-5 des BMJV-Referentenwurfs vom 13.2.2020 wortgleich (!) übernommen werden und sich der Antrag insoweit “nur” darin erschöpft, das Inkrafttreten radikal nach vorne zu verlegen.

Der BMVJ-RefE sieht eine sukzessive Einführung der Verkürzung auf 3 Jahre in der Weise vor, dass diese schließlich erst ab dem 17.07.2022 wirkt. Der Entwurf von B90/Grüne hingegen schlägt vor, dass die Neuregelungen “am Tag nach der Verkündung in Kraft” treten sollen!

Mit dem Antrag stellt B90/Grüne eine wichtige Frage: Warum soll die EU-Restrukturierungsrichtinie erst im Juli 2022 umgesetzt sein? Artikel 34 der Richtlinie bestimmt: (mehr …)

Regierungsentwurf “Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht”

Diesen Mittwoch hat die Bundesregierung den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes imInkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” beschlossen.

Auf der Seite des BMJV sind dazu einige Worte und vor allem die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf zu finden. In der PM des BMJV werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt.

Regierungsentwurf “Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht”

Diesen Mittwoch hat die Bundesregierung den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes imInkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” beschlossen.

Auf der Seite des BMJV sind dazu einige Worte und vor allem die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf zu finden. In der PM des BMJV werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt.

Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) beschlossen

Nach dem Diskussionsentwurf und dem Referentenentwurf gibt es nun den am 23.3.2020 von der Bundesregierung beschlossenen Regierungsentwurf des sog. “Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG.

Die bisherigen Entwürfe hatten ja ein vielfältiges Echo hervorgerufen (alte BMJV-Seite mit über 30 Stellungnahmen und Aufruf von Georg Bitter / Hugo Grote / Lutz G. Sudergat). Wie weit dies aufgegriffen wurde, konnte hier noch nicht detailliert gesichtet werden. Zumindest aber scheint der unsägliche § 850m-RefE, also die “Fortsetzung des Pfändungsschutzes bei Kontenwechsel” vom Tisch zu sein.

Aus der aktuellen PM des BMJV: “Mit dem Gesetz soll der Pfändungsschutz von Kontoguthaben auf einem Pfändungsschutzkonto (so genanntes P-Konto) weiterentwickelt und an aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen vor:

  • So soll die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. Auf diese Weise können höhere Summen als bisher angespart werden. Dadurch soll Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel ermöglicht werden, größere Anschaffungen zu tätigen.
  • Vorgesehen ist außerdem die Einführung eines Schutzes von Guthaben bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos. Jeder Berechtigte kann ein separates P-Konto errichten und von dessen Schutz profitieren.
  • Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo soll gesetzlich normiert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger über Zahlungseingänge auch dann verfügen können, wenn sie ein Zahlungskonto mit negativem Saldo in ein P-Konto umwandeln.
  • Auch ein erleichterter Zugang des Schuldners zu Bescheinigungen für die Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags ist vorgesehen. Eine Erhöhung des Grundfreibetrags ist zum Beispiel beim Bezug von Kindergeld möglich. Es wird nun geregelt, dass die zuständigen Stellen verpflichtet sind, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Auch sieht das Gesetz vor, wie der Schutz gewährleistet wird, wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig erteilt wird.
  • Der Anpassungszeitraum für die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen soll von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Dies ermöglicht eine raschere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung und trägt dadurch zu einem stärkeren Schutz bei.
  • Schließlich wird auch der Pfändungsschutz von Kultusgegenständen in religiösen und weltanschaulichen Zusammenhängen erweitert.”