René Böhme: “Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Freien und Hansestadt Hamburg”

Die LINKE Hamburg schreibt: “Corona hat die sozialen Unterschiede in Hamburg noch vertieft: Das ist das Ergebnis der Studie “Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Freien und Hansestadt Hamburg”, die der Bremer Sozialwissenschaftler René Böhme [siehe hier] im Auftrag unserer Fraktion erstellt hat.

Die Arbeit belegt, dass die soziale Ungleichheit während der Pandemie zugenommen hat. Bei Löhnen, Bildung und Gesundheit hat sich die Lage von Menschen in prekären Lebenslagen weiter verschärft, während der private Reichtum in der Stadt noch angewachsen ist. Mehr noch: Hamburg ist auf der Bundesländerebene von vielen bisher erfassbaren Folgen besonders stark betroffen. (mehr …)

SG Karlsruhe hält “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (§ 70 SGB II n.F.) für unzureichend und verfassungswidrig

Übermorgen tritt das sog. Sozialschutzpaket III in Kraft (BGBl. 2021 I Nr. 10, 335). Der neue § 70 SGB II sieht eine “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” in Höhe von 150 Euro vor.

Harald Thomé weist auf eine diesbezügliche (Eilrechts-) Entscheidung des SG Karlsruhe, 24.03.2021, S 12 AS 711/21 ER, hin (als pdf). Daraus:

“Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte. (mehr …)

Antwort Bundesregierung: Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie

Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/26045Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie

Krankenversicherungsschutz für alle angestrebt

Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, allen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen. Es gebe derzeit eine Gruppe, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sei, die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes wahrzunehmen, heißt es in der Antwort (19/26113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25747) der FDP-Fraktion.

Es sei insbesondere Aufgabe der Akteure vor Ort, der Krankenkassen, Kommunen und Länder, die Betroffenen zu unterstützen. Dies geschehe etwa durch die Einrichtung von sogenannten Clearingstellen. Die Bundesregierung werde prüfen, wie im Rahmen dieser Aufgabenteilung die Zahl der nicht versicherten Personen weiter gesenkt werden könne. – Quelle: Bundestag

Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden

Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster haben ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, auf den wir hier hinweisen. Dort wird um Klarstellung und Korrektur zu den vorgestern vom Koalitionsausschuss getroffenen sozialrechtlichen Sonderregelungen und um Klarstellung in Bezug auf digitale Endgeräte gebeten. Der Beginn des Briefes:

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar. 

Das Schreiben ist auch im Sondernewsletter von Harald-Thomé zu finden.

Soziale Hilfsorganisationen fordern eine bessere Gesundheitsversorgung für Menschen ohne oder mit eingeschränktem Versicherungsschutz

Gestern fand eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Linken (19/17543) und Grünen (19/19538) zum Krankenversicherungsschutz statt. Soziale Hilfsorganisationen machten dort deutlich, dass etwa Wohnungs- und Obdachlose, Flüchtlinge und Beitragsschuldner oft keinen adäquaten Zugang zur medizinischen Versorgung hätten. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erklärte, Gesundheit sei ein Menschenrecht. (mehr …)

LSG Darmstadt: Teilzeit-Studierende können Arbeitslosengeld II beanspruchen

Hier der Hinweis auf LSG Darmstadt, 15.12.2020, L 9 AS 535/20 B ER. Aus der Pressemitteilung des Gerichts: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen.

Bundestagsdebatte zu “Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen”

Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) debattiert der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, eine halbe Stunde lang. Im Anschluss soll die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag