Girokonto
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung tritt morgen in Kraft
Das Basiskonto ist da! Doch es gibt auch Probleme. So haben wir unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto das Problem des Identitätsnachweises thematisiert (siehe auch unsere Meldung vom 6.6.2016).
Heute nun wurde die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, die morgen in Kraft tritt (BAnz AT 06.07.2016 V1):
§ 1 II: „Zum Zwecke des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne der §§ 31, 38 des Zahlungskontengesetzes ist zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person auch zugelassen: (mehr …)
Arbeitshilfe: Der Weg zum Basiskonto und die Berechnung der 10-tägigen Bearbeitungsfrist
Das „Recht auf Girokonto für Alle“ (Basiskonto) ist da !
Hier haben wir die wichtigsten Infos zum Basiskonto auf einer eigenen Seite zusammgengetragen: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/
LAG Schuldnerberatung Hessen bietet Infoblatt „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“ an
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen bietet Informationsblätter in vielen verschiedenen Sprachen an. Nun gibt es auch ein Infoblatt zum Thema „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“. Hier direkt zur deutschsprachigen Variante. Andere Sprachen finden sich im Link zuvor.
Infoblatt „Basiskonto – Recht auf Girokonto“ in 9 Sprachen verfügbar
Zum Inkrafttreten des Rechtsanstpruchs auf ein Basiskonto am 19. Juni 2016 hat die LAG Schuldnerberatung Hessen das Faltblatt „Recht auf ein Girokonto“ komplett überarbeitet und in die Sprachen arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, italienisch, polnisch, russisch, spanisch und türkisch übersetzen lassen.
Die Faltblätter lassen sich unter www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter-53.html als PDF-Dateien herunterladen.
Zahlungskonto für Flüchtlinge und Geduldete – Identifikationsprüfungsverordnung
„Am 19. Juni 2016 wird das Zahlungskontengesetz in Kraft treten. (…) An einer entscheidenden Stelle wurde allerdings dem insoweit eindeutigen Willen des europäischen Richtliniengebers nicht entsprochen: Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Passus in § 4 Geldwäschegesetz (GwG) nicht gestrichen, nach dem zur Kontoeröffnung ein Identifikationsdokument vorliegen muss, das der „Pass- und Ausweispflicht“ genügt. Aus unserer Sicht ist das Erfordernis der „Pass- und Ausweispflicht“ eine ausländerrechtliche Maßgabe, die nicht der Geldwäscheprävention dient. (mehr …)
Basiskonto kommt am 19. Juni 2016
Süddeutsche: „Jugend und Geld – Verbotene Schulden“
In der heutigen Süddeutschen Zeitung gibt es einen interessanten Artikel: „Jugend und Geld
Verbotene Schulden: Manche Sparkassen dulden es, wenn Minderjährige ihr Konto überziehen – erlaubt ist das nicht. Deshalb interessiert sich jetzt auch die Bundesfinanzaufsicht für diese Fälle.“ – zum ganzen Artikel von Jan Willmroth