Mehr Verbraucherschutz bei 032-Rufnummern gefordert

Der Petitionsausschuss setzt sich hinsichtlich der Nutzung von Nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Vorwahl 032 durch Telefondienstleister, bevorzugt VoIP-Anbieter, für eine “angemessene Lösung im Sinne des Verbraucherschutzes” ein. Während der Sitzung am Mittwoch, 9.12.2020, verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem zweithöchsten Votum “zur Erwägung” zu überweisen.

Mit der Petition wird im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes um Prüfung gebeten, ob Nationale Teilnehmerrufnummern des Nummernraums 032 den Verpflichtungen zur Preisangabe laut Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen und – falls das nicht der Fall ist – eine entsprechende Änderung des TKG gefordert.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

vzbv: “Handy, Strom oder Zeitung: Jeder Fünfte hat ungewollte Verträge”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet heute: “Untergeschobene Verträge, ungewollte Vertragsverlängerungen und Probleme bei der Kündigung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher ein mitunter teures Ärgernis. Das belegt eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach sitzt knapp jeder Fünfte auf Verträgen für beispielsweise Telefon, Streamingdienst oder Strom, die er überhaupt nicht abschließen wollte. Von ungewollten Vertragsverlängerungen ist fast jeder Vierte betroffen. Gleichzeitig spricht sich die jeweils deutliche Mehrheit für Lösungen wie kürzere automatische Vertragsverlängerungen, eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung oder unkompliziertere Kündigungsmöglichkeiten aus. 

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt. Viele Verbraucher stehen derzeit durch Corona finanziell unter Druck. Gleichzeitig entstehen Betroffenen allein durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein Schaden von durchschnittlich 335 Euro. (mehr …)

Gericht verbietet Auftragsbestätigungen für Vodafone Giga TV App ohne Bestellung

“Das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verklagt. Es sind bereits vier Verfahren wegen untergeschobener Verträge, die die Verbraucherschützer in kurzer Zeit gegen Vodafone angestoßen haben (Anerkenntnisurteil vom 3. März 2020, Az. 17 HK O 15392/19).” und “Das betrifft: „Vodafone Giga TV App“, „Vodafone TV Connect“, „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ sowie „Kabel Digital“ und „Video Select“ – Quellen und mehr: PM VZ Hamburg und Meldung VZ Hamburg

Erster BAG-SB – Innovationspreis für Schulden-Podcast der Caritas Neubrandenburg

„Wie erreichen wir die Menschen im ländlichen Raum am besten?“ Mit dieser Frage baut die Caritas Schuldnerberatung seit vielen Jahren das Informations- und Beratungsangebot im Internet aus. Erfolgreich, wie der Gewinn des erstmals verliehenen Innovationspreises der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) zeigt. „Mit dem BAG-SB Innovationspreis soll explizit auch das bisherige kreative und nimmermüde Bemühen der Caritas Region Neubrandenburg ausgezeichnet werden, Betroffene auf immer neuen Wegen in der digitalen Welt zu erreichen“ begründet die Jury die Vergabe des Preises in ihrer Laudatio bei der virtuellen Jahresfachtagung vergangene Woche.

Quelle und mehr: PM der BAG-SB

“Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher”

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in den Bundestag einen interessanten Antrag eingebracht: “Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher” (Drucksache 19/17449 und DIP-Link).

Die dort eingangs geschilderte Problematik ist in der Schuldnerberatung sehr bekannt: “Vertragsabschlüsse sind in der digitalen Welt sehr einfach und unkompliziert geworden. Bei vielen Unternehmen kann man mit nur einem Klick, dem Ausfüllen eines kurzen Onlineformulars oder dem Abschicken einer E-Mail Kunde werden. Demgegenüber ist die Kündigung eines Laufzeitvertrags (zum Beispiel Zeitungsabonnement oder Mobilfunkvertrag) meist wesentlich komplexer.”

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge veröffentlicht (siehe auch unsere Meldung vom 27.01.2020). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen. Damit dies gelingt, müssen laut vzbv noch sechs Forderungen erfüllt werden.

Die Forderungen beruhen unter anderem auf einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu gängigen Kostenfallen im Auftrag des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale.

  1. ALLGEMEINE BESTÄTIGUNGSLÖSUNG
    Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für Dauerschuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ausschließlich sektorspezifische Lösungen würden als Maßnahme gegen unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge zu kurz greifen.
  2. PRIORITÄT TELEKOMMUNIKATIONSSEKTOR
    Die Bestätigungslösung muss vor allem auch für Telekommunikationsverträge gelten. Eine Bestätigungslösung unter Ausschluss des Telekommunikationssektors wird das Problem der unerlaubten Telefonanrufe und untergeschobenen Verträge nicht lösen.
  3. FLANKIERENDE MAßNAHMEN FÜR ENERGIEVERTRÄGE
    Für Energielieferungsverträge muss zusätzlich zur Bestätigungslösung gewährleistet sein, dass die am Anbieterwechsel beteiligten Stellen das Wechselverfahren nur nach Vorlage der Bestätigung in Textform einleiten dürfen. Das vorgebliche Interesse an einem schnellen Wechsel darf nicht dazu führen, dass wichtige verbraucherschützende Regelungen missachtet werden.
  4. WIDERRUFSRECHT FÜR STATIONÄRE VERTRÄGE VON DAUER
    Für den stationären Vertrieb von Dauerschuldverhältnissen muss ein Widerrufsrecht eingeführt werden. Insbesondere im Telekommunikationssektor werden Verbrauchern zunehmend Verträge untergeschoben, die sie nicht oder nicht mit dem angeblich auf Tablets unterschriebenen Inhalt abschließen wollten.
  5. EINWILLIGUNG: DOKUMENTATIONSPFLICHT UND E-PRIVACY-VERORDNUNG
    Der vzbv unterstützt die vorgeschlagene Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung. Darüber hinaus muss sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass in der künftigen E-Privacy-Verordnung die bewährten deutschen Verbraucherschutzregelungen hinsichtlich telefonischer Direktwerbung erhalten bleiben können und Direktwerbeanrufe weiterhin nur mit Einwilligung der Verbraucher erlaubt sind.
  6. VERTRAGSLAUFZEIT, VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNGSFRIST Der vzbv unterstützt die allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung im vorgeschlagenen Umfang. Für Telekommunikationsverträge sollte die Erstlaufzeit darüber hinaus auf sechs Monate verkürzt werden.

Quelle: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/02/20/20-02-20_stn_vzbv_re_faire_verbrauchervertraege.pdf

LG München I: SEPA-Überweisungen müssen kostenfrei sein

Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen. Das gilt auch für Verträge, die noch vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Januar 2018 abgeschlossen wurden. Das entschied das Landgericht München I, 24.09.2019, Az. 33 O 6578/18 nicht rechtskräftig), nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH. – Quelle und mehr: PM der vzbv

BT-Anhörung zu unerlaubter Telefonwerbung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/3332).

Dazu gab es vorgestern eine öffentliche Anhörung. Hier die schriftlichen Stellungnahmen:

Vgl. auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=best%C3%A4tigungsl%C3%B6sung

Keine Google-Links mehr zu Insolvenzdaten auf unzulässigen gewerblichen Internetangeboten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in den letzten Monaten zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich über die Auffindbarkeit ihrer Insolvenzdaten über die Google-Suchmaschine beschwert haben. Der HmbBfDI konnte nun durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt. – Quelle und mehr: PM des HmbBfDI

OLG Köln erschwert unerwünschte Werbeanrufe nach Vertragsende

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Urteil vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16, nicht rechtskräftig, eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Telekom Deutschland GmbH.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass Telefonanbieter sie nach einer längst beendeten Vertragsbeziehung zu Werbezwecken zu Hause anrufen dürfen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. – Quelle und mehr: PM der vzbv