iff-Neuerscheinung: Praxisleitfaden „Careleaver und Finanzen – Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht einen neuen Praxisleitfaden zur Unterstützung von Careleavern. Der Leitfaden richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Schuldnerberatung sowie Pflegeeltern und weitere Unterstützende, die junge Erwachsene begleiten, aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben überzugehen.

Quelle, Downloadmmöglichkeit und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2025/06/23/neuerscheinung-praxisleitfaden-careleaver-und-finanzen-tipps-fuer-eine-gute-begleitung-von-der-jugendhilfe-in-die-selbststaendigkeit/

Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit: Ein Leitfaden für Einrichtungen und Dienste

Die Klimakrise stellt soziale Einrichtungen vor neue Herausforderungen – besonders dort, wo vulnerable Gruppen betroffen sind. Gemeinsam mit KLUG (Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V.) und der KlimaKom eG hat der Paritätische Gesamtverband einen praxisnahen Leitfaden entwickelt, der soziale Träger bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt. Der Leitfaden bietet konkrete Handlungsempfehlungen, Sofortmaßnahmen und Anleitungen zur Entwicklung eigener Anpassungskonzepte.

Quelle und mehr sowie Download des Leitfadens unter: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/klimaanpassung-in-der-sozialen-arbeit-ein-leitfaden-fuer-einrichtungen-und-dienste/

Positionspapier der AG SBV zur Digitalisierung der Schuldnerberatung veröffentlicht

Der AK Digitalisierung der AG SBV hat ein Positionspapier zur Digitalisierung der Schuldnerberatung erarbeitet und nun veröffentlicht. Das Papier soll eine erste Orientierung zur Digitalisierung des Beratungsprozesses sowie zu den inhaltlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen bieten.

Siehe www.agsbv.de/2025/06/positionspapier-der-ag-sbv-zur-digitalisierung-der-schuldnerberatung-veroeffentlicht/

AG SBV: neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen (siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/) und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Die Formulare sowie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025 gibt es unter https://www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025/

Neue Pfändungstabelle 2025 verkündet

Heute wurde die „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025)“ im Bundesgesetzblatt verkündet – BGBl. 2025 I Nr. 110 vom 11.04.2025, https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/110

Dort steht ab Seite 3 die neue Pfändungstabelle, die auch von dort direkt gedruckt werden kann.

Die neuen Werte werden ab 1.7.2025 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um über 4 % angehoben und lauten dann wie folgt:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.

Update Claudia Mehlhorn „Beitragsschulden bei der Krankenversicherung“

Claudia Mehlhorn hat ihr Skript „Ein immer wiederkehrendes Problem aus der Sozialberatung: Beitragsschulden bei der Krankenversicherung“ aktualisiert. Dieses steht unter www.kv-schulung.de/wp-content/uploads/2024/12/Fachaufsatz-Beitragsschulden-in-der-Krankenversicherung-Stand-22.12.24.pdf zum kostenfreien Download bereit.

„School Meets Finance“ – Neues Angebot zur finanziellen Bildung für Hamburger Schülerinnen und Schüler

Aus einer PM der Hamburger Schulbehörde: „Wie funktioniert eine Steuererklärung, was ist ein Krypto-Investment und wie funktioniert ein ETF? Finanzthemen haben im Stundenplan vieler Schulen bisher eine untergeordnete Rolle gespielt. Mit „School Meets Finance“ soll sich das jetzt in Hamburg ändern.

Das gemeinsame Projekt der Finanzbehörde und der Schulbehörde vermittelt Finanzexpertinnen und -experten an die Hamburger Schulen. Dort sollen sie Finanz- und Verbraucherschutzthemen lebensnah und leicht verständlich erklären. Entwickelt wurde das Projekt unter dem Dach des „Masterplan Hamburger Finanzwirtschaft“.

Schülerinnen und Schüler sollen im Austausch mit Expertinnen und Experten aus der Finanzbranche einen direkten Einblick in die Welt der Finanzen erhalten. Im Projekt können die Jugendlichen Fragen stellen, Erkenntnisse gewinnen und dadurch ihre eigenen Kompetenzen stärken. Eines der Ziele des Projektes ist es zudem, bei den Schülerinnen und Schülern Interesse an den entsprechenden Berufsfeldern zu entwickeln. (…)

Das Angebot richtet sich an alle staatlichen Schulen ab Sekundarstufe I sowie die Beruflichen Schulen. Das Hamburger Finanzcluster „FCH Finance City Hamburg GmbH”, an dem neben der Finanzbehörde auch die Handelskammer Hamburg und der Finanzplatz Hamburg e. V. beteiligt sind, übernimmt die Koordination des Projektes und das „Matching“ zwischen interessierten Schulen und Lehrkräften sowie den Finanzprofis. Interessierte Schulen können sich mit entsprechenden Themenwünschen auf der Plattform School Meets Finance melden und werden mit den Expertinnen und Experten zusammengebracht. Selbstverständlich verfolgen die Expertinnen und Experten damit keine kommerziellen Interessen noch werden Finanzprodukte angepriesen oder gar verkauft. Das Projekt wird zudem mit umfangreichen Unterrichtsmaterialien begleitet. (…)“

Broschüre „Schuldenfrei“ in Einfacher Sprache

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein hat die Broschüre „Schuldenfrei. Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein“ in Einfacher Sprache veröffentlicht.

Siehe www.schuldnerberatung-sh.de/aktuelles/meldungen/details/news/broschuere-schuldenfrei-in-einfacher-sprache.html

Die Nennung von Schleswig-Holstein im Titel sollte nicht von der Lektüre und Nutzung abhalten. Die dortige Beratungslandschaft wird nur recht kurz dargestellt und dann gibt es bundesweit gültige Hinweise.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

So läuft die Beratung bei uns ab
Beratungs-Ablauf Kurz-Info
So können Sie sich auf den ersten Termin vorbereiten
Das erste Beratungsgespräch
• Das Wichtigste zuerst
• Ansprüche auf Geld vom Staat prüfen
• Klarheit über Einnahmen und Ausgaben bekommen
• Übersicht bekommen:Wie viele Schulden haben Sie insgesamt?
• Weitere dringende Probleme bearbeiten
• Möglichkeiten, Schulden abzubauen