Noch einmal: Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

In 10 Tagen läuft die Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV ab, nachdem die alten Formulare weiterhin genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen sich einige: wann kommen die neuen Formulare?

Das ist allerdings ein Scheinproblem! Denn die neuen Formulare sind schon längst da. Sie stehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html. Dort wurden die Änderungen des RSB-Verkürzungsgesetzes eingearbeitet und mehr ist auch gar nicht erforderlich. So sieht es auch das IFF.

I. Mögliche Irritationen: (mehr …)

BMF-Schreiben: “Kri­te­ri­en für die Ent­schei­dung über ei­nen Einigungs­ver­such zur au­ßer­ge­richt­li­chen Schul­den­be­rei­ni­gung”

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Fnanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 – IV A 4-S 0550-1/02 – (BStBl I S. 132).

Daraus: “Die Frage, ob die Finanzbehörde einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen kann, ist deshalb (mehr …)

Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling: im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen !

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Feb. 2021 getroffenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € auf Zuschussbasis besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Dazu gibt es nun von Tacheles e.V. weitere Infos und Musteranträge / Downloads.

AG SBV: Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

Das Dokument  2021-02-02-Basiskonto Berater_innen-Info AG SBV enthält Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst. – Quelle: AG SBV

Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Einkommens-Freibeträge 2021 – mit Berechnungsbogen

Mit Wirkung vom 01.01.2021 wurde § 115 Abs. 1 ZPO geändert, der den Einsatz von Einkommen und Vermögen für die Prozesskostenhilfe und die Verfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Bereich sowie für die Beratungshilfe regelt. Siehe die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021, BGBl. I Nr. 67, S. 3344.

Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dankenswerterweise wieder den Berechnungbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe aktualisiert. Mehr unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2019-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Siehe auch die excel-Tabelle “PKH-fix” von Andreas Kleingünther.

Hinweis: In Hamburg besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe. Arme Hamburgerinnen und Hamburger müssen zur ÖRA (vgl. § 12 Abs. 1 BerH, § 1 Hmb ÖRA-Gesetz).

Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet (BGBl. I Nr. 66, 3229).

Siehe die Darstellung des Bundesrats. Es ist davon auszugehen, dass davon auch die Inkassokosten beeinflusst werden, sprich: sich erhöhen. Vgl. § 4 Abs. 5 RDG-EG, auch wenn freilich die Gleichsetzung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen sehr fragwürdig ist (vgl. dazu nur Stellungnahme Jäckle, Seite 121 des Wortprotokolls BT-Anhörung).

Daher hier eine Übersicht über die neuen gängigen Zahlen.

Deutscher Verein: aktualisierte Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für benachteiligte Kinder

“Die umfangreiche Arbeitshilfe bereitet die neuen Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes, Hinweise aus der Praxis sowie die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Materie anschaulich für die umsetzenden Behörden auf. Sie macht auf die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Schulen und allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam und weist darauf hin, dass eine digitale Ausstattung zeitnah und wirksam gesichert werden muss, damit Teilhabe gelingt.” – Quelle und mehr: Deutscher Verein