Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.
Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016
Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.
Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) stellt eine Informationsschrift zur Verfügung: „Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis“
Die Überschriften: (mehr …)
Zum 1. Januar 2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGBvom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. (mehr …)
Unser beliebtes Seminar „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“ mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev findet auch dieses Jahr statt und zwar am Mittwoch, 12. Oktober 2016.
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten.
Inhalte: (mehr …)
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen bietet Informationsblätter in vielen verschiedenen Sprachen an. Nun gibt es auch ein Infoblatt zum Thema „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“. Hier direkt zur deutschsprachigen Variante. Andere Sprachen finden sich im Link zuvor.
An dieser Stelle der Hinweis auf http://entgeltatlas.arbeitsagentur.de. Der Entgeltatlas zeigt den Mittelwert des Bruttomonatsgehalts in Euro von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2014 an. Angaben stehen für fast alle Berufe zur Verfügung. Mit dem Entgeltatlas kann man mit wenigen Klicks schnell und einfach herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient und das sogar gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Alter. Quelle: PM der BA
Das kann zuweilen nützlich sein – etwa mit Blick auf § 295 II InsO („wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“).