Der BGH hat mit Beschluss vom 18. Februar 2021, IX ZB 6/20, klargestellt – Leitsatz:
Der Anspruch auf Einziehung von Wertersatz wird insolvenzrechtlich mit der Erlangung des Gegenstands begründet.
Aus der Entscheidung: (mehr …)
Der BGH hat mit Beschluss vom 18. Februar 2021, IX ZB 6/20, klargestellt – Leitsatz:
Der Anspruch auf Einziehung von Wertersatz wird insolvenzrechtlich mit der Erlangung des Gegenstands begründet.
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Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.10.2020, 2 K 11/18, entschieden – Leitsätze:
Die Sache ist beim Bundesfinanzhof anhängig, VII R 55/20. Siehe auch Finanzgericht Münster, 12 V 3395/20 AO.
Siehe zum Thema www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=säumniszuschl
Hier der Hinweis auf LG Oldenburg, 30.11.2020, 16 T 596/20, ZVI 2021, 68.
Daraus: “Eine umfassende Beratung … kann nur unter gleichzeitiger örtlicher Anwesenheit von Schuldner und seinem Berater erfolgen. Ein Telefongespräch und eine schriftliche Beratung können ein solches persönliches Gespräch nicht ersetzen. Eine rein telefonische durchgeführte Beratung birgt stets die Gefahr, nicht tief genug in die Problematiken einzusteigen und dadurch die Rechts- und Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht eingehend genug zu prüfen, (mehr …)
Hier der Hinweis auf LSG Darmstadt, 15.12.2020, L 9 AS 535/20 B ER. Aus der Pressemitteilung des Gerichts: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen.
LSG Thüringen, Beschluss vom 8. Januar 2021, L 9 AS 862/20 B ER (Scan):
Hier der Hinweis auf AG Bochum, 16.10.2020, 75 C 72/20 (nicht rechtskräftig; LG Bochum, 9 S 115/20):
Das Insolvenzverfahren wurde am 19.09.2016 eröffnet. Am 14.11.2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt (§ 300 InsO); der Beschluss wurde am 3.12.2019 rechtskräftig.
Der Treuhänder hat auch in der Zeit 19.9.2019 bis Dezember 2019 die pfändbaren Lohnanteile einbehalten. Das AG Bochum sah darin eine Pflichtverletzung des Treuhänders und verurteile ihn zur Zahlung der entsprechenden Beträge an den Schuldner. (mehr …)
Hier der Hinweis auf das Verfahren Bundessozialgericht, B 4 AS 30/20 R. Dazu entschied das Gericht am 8.12.2020 (aus dem Terminsbericht; Nummerierung und Kursiv durch Verf.):
BGH, Urteil vom 19. November 2020, IX ZR 210/19
Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.
BGH, Beschluss vom 19. November 2020, IX ZB 10/19:
Eine durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf künftige Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase geleistete Einmalzahlung geht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ein.
Unter der etwas knalligen Überschrift “Bankkunden kommen Dank DS-GVO nun einfach und kostenlos an Uralt-Kontoauszüge” fasst RA Martin Riemer eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 30.07.2020 (Az.: 118 C 315/19) zusammen.
Aus der Entscheidung, die auch in der VuR 2020, 464 von RA Arne Maier vorgestellt wird:
Dem Kläger steht im Hinblick auf die nun noch streitgegenständlichen Bankbewegungen auf dem Konto mit der Kundenstammnummer # ######### ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Abs.1 DS-GVO zu. (…)
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