Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen: 9 U 22/16 – daraus: „(Rz. 28): Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt der zwischen dem Schuldner und der Bank bestehende Girovertrag (§ 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO). Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossener Zahlungsauftrag besteht dagegen mit Wirkung für die Masse fort (§ 116 Satz 3 InsO). Demgemäß hat die Bank Überweisungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits beauftragt sind, grundsätzlich zum Nachteil der Masse durchzuführen. (mehr …)
Rechtsprechung
BGH kippt pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen
Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15: Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. – Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Bericht auf tagesschau.de
AG München: „Kein Abwohnen der Kaution“
Urteil des Amtsgerichts München vom 05.04.2016 Aktenzeichen 432 C 1707/16:
Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution abzuwohnen. (mehr …)
Bundesverwaltungsgericht verwehrt Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern
Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern können sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenstehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.10.2016 entschieden. (mehr …)
BGH zur Hinweispflicht des Gericht auf Restschuldbefreiungsmöglichkeit nach Gläubigerantrag
BGH, Beschluss vom 15.09.2016, Aktenzeichen: IX ZB 67/15 – Leitsatz:
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. – § 20 Abs 2 InsO, § 287 Abs 1 S 2 InsO
LG Potsdam zur Rücknahmefiktion des § 305 Absatz 3 InsO
LG Potsdam, Beschluss vom 29.02.2016, Aktenzeichen: 2 T 77/15 – daraus:
„Der Formularzwang erstreckt sich entgegen der Ansicht des Schuldners auch auf die Formulare für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, auch wenn § 305 Abs. 5 InsO sich ausdrücklich nur auf § 305 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 InsO bezieht. Nach § 2 VbrInsVV in der ab dem 30.06.2014 geltenden Fassung (BGBl. I 2014, 825) sind Abweichung bei der Verwendung der vorgeschriebenen Formulare nur bei Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen und Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind, zulässig.“
SG Karlsruhe: private Pflegeversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung
SG Karlsruhe Entscheidung vom 21.3.2016, S 13 P 4166/15 – Leitsätze
Die privaten Pflegeversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung gem. § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO und sind damit nicht Teil der Insolvenzmasse.
Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren
Hier der Hinweis auf eine sehr interessante und in einigen Städten auch relevante Entscheidung des OVG Saarlouis, Urteil vom 14.9.2016, 1 A 121/15 – Leitsätze
1. Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren aus Zulassungsvorgängen und die dadurch herbeigeführte Gebührenzahlung einen Verstoß gegen die sich aus § 301 InsO ergebenden Wirkungen der Restschuldbefreiung dar mit der Folge, dass ein rechtlicher Grund für das Behaltendürfen der Leistung nicht gegeben ist. (mehr …)
SG Mainz zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch eines SGB II-Empfängers
„Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.
(…) Die Richter wiesen [zwar] darauf hin, dass das Jobcenter im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Das sei nicht zumutbar, weil damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden sei, um den ausgeschlossenen Erben auszuzahlen, ohne dass z.B. ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse. (mehr …)
Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.
Damit aber hat Yello Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts (mehr …)