Stellungnahme der AG SBV zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die AG SBV wendet sich gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.

Aktualisiert: Verkürzung Insolvenzverfahren auf drei Jahre schon ab 1.Oktober 2020

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.

Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, die nicht in Rechtskraft erwächst. Das Insolvenzgericht kann daher die Versagung der Restschuldbefreiung auf einen unzulässigen aber begründeten Antrag des Schuldners aufheben.

RA Kai Henning, Dortmund *) Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, die nicht in... → weiterlesen