Der Bundesgerichtshof BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen auch nach dem Ausgleich der Forderung weitere 3 Jahre mit dem Erledigungsvermerk speichern darf.
Passend zum Thema Budgetberatung ist dieses Jahr im Verlag Informationsoffensive ein Finanzplaner erschienen: https://informationsoffensive.de/produkt/meine-finanzen/
Der Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.V. sucht für die Soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung am Standort Wiesloch eine Fachkraft.