LINKE-Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern

Hier der Hinweis auf einen Antrag der LINKE (BT-Drucksache 19/24454). Es geht dabei, den Effekt einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung zu verhindern, der regelmäßig im Juli – dem Monat der jährlichen Rentenanpassung – entsteht: Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet das Zuflussprinzip nämlich, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt wird, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird.

Vgl. dazu auch den Beitrag vom VdK: Bezug von Rente plus Grundsicherung: einmal im Jahr weniger Geld

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Beide Verlängerungen wurden im Rahmen des Regelbedarfermittlungsgesetzes am 5. November vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Quelle und mehr: Bundesregierung

Julia Schlembach: Sicherung von Wohnraum – Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme

Hier der Hinweis auf den sehr lesenswerten Beitrag von Julia Schlembach, Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. im www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Primärschulden haben in der Schuldnerberatung absolute Priorität. Auch wenn eine Mietschuldenübernahme nicht in Ihren direkten Zuständigkeitsbereich fällt, ist das Wissen um das Verfahren aber dennoch von besonderer Bedeutung, um eine Rechtsverwirklichung für Ihre Klient*innen sicherzustellen.
Denn eins vorab: Wenn der Verlust der Wohnung droht haben die Ämter nahezu keinen Spielraum Mietrückstände nicht zu übernehmen. Egal, ob der betroffene Haushalt im SGB II- oder -XII-Bezug ist oder nicht.

Die Zwischenüberschriften: (mehr …)

Bundestag verabschiedet neue Regelsätze ab 2021 – Paritätischer: “statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen”

Der Bundestag hat gestern die neuen Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz für 2021 beschlossen. Ausführlicher Bericht unter www.bundestag.de.

Der Paritätische lehnt die neuen Sätze ab. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Quelle und mehr: www.der-paritaetische.de.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt: “Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, die Regelsätze in Hartz IV für das nächste Jahr sach- und realitätsgerecht festzulegen. Sie sind schlichtweg an der Lebenswirklichkeit vorbei berechnet.” (mehr …)

Petitionsausschuss regt Überprüfung der Sperrfristenregelung beim ALG I an

Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I.

Letzte Woche verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Sperrfristen “als Material” an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen, “soweit eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung angeregt wird, ohne dabei den Schutz der Versichertengemeinschaft außer Acht zu lassen”, und das Petitionsverfahren “im Übrigen” abzuschließen. – Quelle und mehr: HIB-Meldung

Stellungnahme des Bundesrates zur Ermittlung von Regelbedarfen

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen kritisch Stellung genommen: BR-Drucksache 486/20 (B). Harald Thomé bezeichnet diese in seinem Newsletter “quasi als Mustervorlage für Klagen” und ergänzt: “der Bundesrat spricht die richtigen Punkte an, das ist bemerkenswert. Allerdings tut er das immer wieder, verweigert aber dann nicht die Zustimmung zum Gesetz. Dann würde tatsächlich Druck entstehen und die kritisierten Punkte könnten tatsächlich geändert werden.” Im Newsletter sind die kritischen Aspekte zusammengefasst.

Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. meldet und bietet an: “Seit September 2019 erhalten alleinstehende Schutzsuchende, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, nur noch die Regelbedarfsstufe 2 (§ 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b Asylbewerberleistungsgesetz) – 316 Euro monatlich. Zahlreiche Sozialgerichte haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert und im Eilverfahren höhere Leistungen zugesprochen (zur Rechtsprechungsübersicht).

Unser Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit des § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b AsylbLG ist eine Anregung an die Sozialgerichte, die Regelung nun zügig im Hauptsacheverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch Anwält*innen sind eingeladen, in ihren Verfahren die Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen. Die Karlsruher Richter*innen haben Richtervorlagen, die auf öffentlichen Mustern beruhen, in ihrer Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ausdrücklich akzeptiert.”

Quelle und mehr: https://freiheitsrechte.org/mustervorlage-asylblg/

Sozialhilfe: Keine Anrechnung von freiwilligen Motivationszulagen

RA Hildebrandt weist auf Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2020, B 8 SO 27/18 R hin. Demnach sind Motivationszuwendungen für die Teilnahme an einer tagesstrukturierenden Maßnahme nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen (“besondere Härte” im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB XII). Laut BSG, 17.09.2020, B 4 AS 3/20 R zum Regelungsbereich SGB II sei diese Frage aufgrund der „Erwerbszentriertheit des SGB II“ dort anders zu beantworten. – zur Meldung von RA Hildebrantdt unter sozialberatung-kiel.de.

Diakonie Hamburg: EU-Bürger*innen in prekären Lebenslagen – Befunde und Handlungsnotwendigkeiten

Hier der Hinweis auf ein Positionspapier der Diakonie Hamburg zu prekären Lebenslagen von EU-Bürger*innen. Forderungen u.a.

  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene müssen liberalisiert und der Zugang von EU-Bürger*innen zu Sozialleistungen deutlich erleichtert werden. Dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass mit Sozialpolitik keine Migrationssteuerung betrieben werden darf, muss vollumfänglich Rechnung getragen werden.
  • Das Recht, auf Dolmetscherdienste zurückgreifen zu dürfen, muss breit bekannt gemacht und entsprechende Dienste müssen zugänglich gemacht werden.
  • Wie in anderen Kommunen auch sollte in Hamburg eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die Beschwerden und Schwierigkeiten im Umgang mit dem Jobcenter nachgeht. (mehr …)