Deutschlandweit sind durchschnittlich 17 Prozent der Haushalte im Hartz IV-Bezug von einer nicht vollständigen Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung betroffen (“Wohnkostenlücke”)

“Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Wohnkostenlücke 2020“ (BT-Drs. 19/30857) stellt regional ausdifferenzierte Daten über die sogenannte Wohnkostenlücke von Hartz IV-Betroffenen bereit. Die Daten sind brisant, weil sie einen Hinweis auf die regelmäßig systematische Unterschreitung des durch die Verfassung garantierten Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur von Hartz IV-Betroffenen geben. Die Wohnkostenlücken betreffen nicht nur Haushalte im Hartz IV-Bezug. Die sogenannten Angemessenheitsgrenzen gelten auch für arme Rentnerinnen und z.B. erwerbsgeminderte Grundsicherungsbeziehende.

Zentrale Ergebnisse: (mehr …)

Krankenkassenrecht – Informationen von Claudia Mehlhorn

Hinweis auf zahlreiche Skripte und Materialien zum Thema Krankenversicherung auf der Internetseite von Frau Claudia Mehlhorn

SOZIALRECHT JUSTAMENT Juni (SGB II Schulden im Insolvenzverfahren)

Hinweis auf Sozialrecht Justament mit Aufsatz zur Thematik "SGB-II-Schulden im und nach dem Insolvenzverfahren" plus Arbeitshilfe der BA "Zusammenarbeit gemeinsamer Einrichtungen Inkasso"

Linke fordert: “Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen”

Bundestagsmeldung: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/29439) die Überwindung von Hartz IV und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung. Darin schreibt sie: „Die Leistungen für Erwerbslose und für Menschen in der Grundsicherung müssen vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen und dürfen nicht zu deren Verfestigung beitragen. Zudem muss das Grundsicherungssystem eine nachhaltige Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt befördern. Diese Ziele sind innerhalb des Sanktionsregimes Hartz IV nicht zu erreichen.“

Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung, das bisherige System der Grundsicherung durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen. (mehr …)

Bernd Eckhard – Sozialrecht Justament 5/21: Die »modifizierte Zuflusstheorie« -Grundlage der Einkommensanrechnung im SGB II

Bernd Eckhard hat ein Update der Darstellung zur “modifizierten Zuflusstheorie” erstellt: Sozialrecht Justament 5/2021. Anschauen! Die über 40 Seiten sind zwar schwerlich “in einem Rutsch” zu lesen, dürften aber als Nachschlagewerk Pflichtlektüre aller in der Schuldnerberatung Engagierten sein.

Bei der Gelegenheit die Erinnerung an das Online Seminar Bernd Eckhardt: “Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung” am 20.5.2021.

Online Seminar Bernd Eckhardt: “Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung”

Regelmäßig weisen wir hier auf “sozialrecht-justament” von Bernd Eckhardt hin. Er bietet nun am 20.5.2021 das Seminar “Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung” an. Die Themen

  1. Schuldnerberatung und Existenzsicherung
  2. Schulden und »freiwillige« Schuldentilgung während des SGB II-Leistungsbezugs
  3. Pändungsschutz und das SGB II
  4. Schulden beim Jobcenter
  5. Schulden beim Jobcenter im und nach dem Insolvenzverfahren

Details unter https://sozialrecht-justament.de/data/documents/Seminarausschreibung-SGB-II-und-Schuldnerberatung_2.pdf

Update 2021: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Dr. Zimmermann hat ein Update diesbezüglich verfasst und stellt die bedeutsamen Fallgestaltungen vor. Der Beitrag ist im www.infodienst-schuldnerberatung.de bereitgestellt.

Hessen legt “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren” vor

“Hessen möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sozialgerichte entlasten: Das Land schlägt vor, eine Verfahrensgebühr von 30 Euro für so genannte Vielkläger einzuführen. Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 darüber ab, ob er den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Als Vielkläger soll gelten, wer in den letzten zehn Jahren bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Diese Personen müssten künftig die Gebühr einzahlen, damit ein neues Verfahren angenommen wird. Nach derzeitigem Recht sind Verfahren vor den Sozialgerichten für die Klägerinnen und Kläger gebührenfrei. (mehr …)

Bundestag beschließt das Sozialschutz-Paket III

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.

Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden

Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster haben ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, auf den wir hier hinweisen. Dort wird um Klarstellung und Korrektur zu den vorgestern vom Koalitionsausschuss getroffenen sozialrechtlichen Sonderregelungen und um Klarstellung in Bezug auf digitale Endgeräte gebeten. Der Beginn des Briefes:

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar. 

Das Schreiben ist auch im Sondernewsletter von Harald-Thomé zu finden.