Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin: Urt. v. 19.03.2020 – Az.: 7 O 271/19 (nicht rechtskräftig) als Scan zur Meldung der Koordinierungsstelle unsere Meldungen zur Streitfrage
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