OLG Köln erschwert unerwünschte Werbeanrufe nach Vertragsende

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Urteil vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16, nicht rechtskräftig, eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Telekom Deutschland GmbH.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass Telefonanbieter sie nach einer längst beendeten Vertragsbeziehung zu Werbezwecken zu Hause anrufen dürfen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. – Quelle und mehr: PM der vzbv

Ergebnisse der Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch die „Ergebnisse der Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen“ vorgelegt (pdf).

Hierzu kritisch der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wildwuchs beim Verkauf von Restschuldversicherungen“ sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (iff): „Die BaFin zieht falsche Schlüsse“.

Aus letzterem: „Die BaFin stellt einen wichtigen Punkt klar: Restschuldversicherungen werden vollkommen überteuert verkauft. Ebenso wird aber leider ein weiterer wichtiger Punkt kleingeredet, nämlich der, dass das Produkt den Kunden häufig aufgedrängt wird. Restschuldversicherungen sind nicht selten sogar die Bedingung dafür, um überhaupt einen Kredit abschließen zu können.“

vzbv startet Kampagne zur Bundestagswahl

„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Kampagne zur Bundestagswahl gestartet. Unter dem Motto „Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!“ wird der vzbv in den kommenden Wochen thematisieren, wie Verbraucherpolitik zu mehr Sicherheit und Vertrauen bei Wählerinnen und Wählern beitragen kann. Auf der Website www.verbraucher-zählen.de finden sich die Kernforderungen des vzbv zur Wahl sowie eine verbraucherpolitische Bilanz der aktuellen Legislaturperiode.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv

LG Köln: Pauschale Rücklastschriftgebühr von 5,– Euro ist unwirksam

Der vzbv weist auf Landgericht Köln, Urteil vom 21.12.2016, 26 O 331/15 hin. Daraus:

„Die streitgegenständliche Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB, weil die Beklagte weder dargelegt noch bewiesen hat, dass die Rücklastschriftpauschale in Höhe von 5,00 € dem durchschnittlich zu erwartenden Schaden entspricht. (mehr …)

Bundestags-Finanzausschuss: Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt

Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt.  Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. (mehr …)

ZDFzoom: Die Handy-Abo-Falle

Hier der Hinweis auf einen sehr sehenswerten Beitrag von von Marc Rosenthal in ZDFzoom: „Die Handy-Abo-Falle – Wie Kunden reingelegt werden:

Eigentlich muss ein Bestellvorgang im Netz seit 2012 ganz klar mit dem Befehl „Kaufen“ gekennzeichnet sein. Doch das „Button-Gesetz“ (Anmerkung: Buttonlösung) wird offenbar immer wieder umgangen. Die angenommene Schadenssumme bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. „ZDFzoom“ zeigt, wie die Abo-Falle funktioniert. (…)

Dabei können sich Verbraucher gegen die Handy-Abo-Falle schützen. Sie müssen in ihrem Handy die sogenannte „Drittanbietersperre“ einrichten. (…)“ Quelle

Siehe insoweit auch http://www.focus.de/digital/praxistipps/drittanbietersperre-einrichten-so-schuetzen-sie-sich-gegen-smartphone-abzocke_id_7016993.html

Und auch unsere Meldung vom 25.10.2017: Mobilfunkunternehmen auch bei Forderungen Dritter verantwortlich

Wo „0 € Bargeld­abhebungs­gebühr weltweit“ draufsteht, muss auch weltweite Kostenfreiheit drin sein

Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit „0 € Bargeld­abhebungs­gebühr weltweit“, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie auf Einschränkungen deutlich hingewiesen werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.04.2017, Az. 5 U 38/14, (nicht rechtskräftig) in zweiter Instanz entschieden. Anlass waren Werbe­briefe, in denen die Barclays Bank für die Kreditkarte Gold Visa mit einer kostenlosen Bargeldabhebung im Ausland geworben hatte. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). – Quelle und mehr: PM des vzbv

Studie des iff zu Finanzvergleichsportalen: Unter falscher Flagge

„Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Vergleichsportale für Finanzdienstleistungen, um sich einen Marktüberblick über die besten Angebote und Konditionen verschaffen zu können – sie vertrauen auf die Rankings. Ein umfassender und objektiver Vergleich ist jedoch oft nicht möglich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Ergebnisse der Studie zeigen politischen Handlungsbedarf auf. Der vzbv fordert klare Kriterien zur Sicherung der Objektivität von Online-Produktvergleichen bei Finanzdienstleistungen. (mehr …)

Hess. Datenschutzbeauftragter zur Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Lohnpfändung

An dieser Stelle der Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2016 des Hessischen Datenschutzbeauftragen (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch).  Unter Nr. 4.2.4 befasst er sich mit dem Thema „Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen“.

Der gesamte Tätigkeitsbericht – vor allem das Kapitel 4.2. „Auskunfteien und Inkassounternehmen“ – ist interesssant zu lesen: www.datenschutz.hessen.de/taetigkeitsberichte.htm

„Finanz-TÜV“ für alle Finanzprodukte ist umstritten

Gestern fand eine öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ (Drs. 18/9709) statt.

Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden. Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei.

Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen. (mehr …)