Hier der Hinweis auf zwei lesenswerte Meldungen auf verbraucherzentrale.de (dort auch jeweils Links zu den Volltexten der Entscheidungen): Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22 OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde. Es ist unzulässig und unlauter Verbraucher:innen zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder erbrachter Dienstleistungen aufzufordern oder zur Rücksendu …
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