vzbv zur Restschuldversicherung: Verbraucher:innen müssen vor unfreiwilligen Abschlüssen geschützt werden

Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt mitunter direkt eine Restschuldversicherung mit angeboten – zur Absicherung unter anderem bei Jobverlust, Krankheit oder Tod. Das Problem: Die Produkte sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. [Anmerkung: siehe unsere Meldung BMUV: Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen]

Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen und üben Druck auf die Politik aus.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Dank der Wartefrist können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie die Restschuldversicherung wirklich benötigen. Die Menschen können nicht mehr zum Vertragsschluss gedrängt werden, sondern sich die passende Versicherung raussuchen. Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden. Sie sind häufig überteuert und in vielen Fällen nicht sinnvoll.“

Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/restschuldversicherung-verbraucherinnen-muessen-vor-unfreiwilligen-abschluessen

weitere Stellungnahmen zum Entwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes

In Ergänzung unserer Meldung Stellungnahmen BAG-SB und AG SBV zum RefE Schuldnerberatungsdienstegesetz hier der Hinweis auf die Stellungnahmen

weitere Stellungnahmen zum Entwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes

In Ergänzung unserer Meldung Stellungnahmen BAG-SB und AG SBV zum RefE Schuldnerberatungsdienstegesetz hier der Hinweis auf die Stellungnahmen

Krankheit ist erstmals der häufigste Grund für Überschuldung – Universität Witten/Herdecke fordert stärkere Prävention

PM der Universität Witten/Herdecke vom 8.7.2025: „Zum ersten Mal seit Beginn der amtlichen Erhebungen zu den Hauptursachen von Überschuldung ist „Krankheit, Sucht oder Unfall“ der häufigste Auslöser für private Überschuldung in Deutschland. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) für das Jahr 2024: Mit 18,1 % liegt der Anteil noch vor Arbeitslosigkeit (17,4 %). Prof. Dr. Eva Münster, Inhaberin der Professur für Allgemeinmedizinische Versorgungsforschung in vulnerablen Bevölkerungsgruppen am Institut für Allgemeinmedizin und Ambulante Gesundheitsversorgung (iamag) der Universität Witten/Herdecke (UW/H), sieht darin ein alarmierendes Signal – und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (…)

„Wir wissen, dass Krankheit zur Überschuldung führen kann – aber wir wissen viel zu wenig darüber, wie genau das passiert“, betont Münster. Zwar werde die Kategorie „Krankheit, Sucht oder Unfall“ in der Überschuldungsstatistik erfasst, doch differenzierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den genauen Mechanismen, etwa zur Rolle bestimmter Diagnosen oder psychischer Erkrankungen, fehlten weitgehend. Auch die Auswirkungen von Scham, sozialen Brüchen oder digitalen Konsummustern würden kaum erforscht. (…)

Prof. Dr. Eva Münster fordert vor allem einen Strategiewechsel:

iff nimmt Stellung zur Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Schutz, aber auch Lücken

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa im Bereich „Buy Now, Pay Later“ – aufgreift und wichtige Schritte für einen stärkeren Verbraucherschutz enthält.

Die Stellungnahme benennt jedoch auch Defizite, die aus verbraucherschutzorientierter Sicht kritisch gesehen werden. 

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2025/07/21/iff-nimmt-stellung-zur-umsetzung-der-eu%E2%80%91verbraucherkreditrichtlinie-mehr-schutz-aber-auch-luecken/

Zum Referentenentwurf: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html

Stellungnahmen BAG-SB und AG SBV zum RefE Schuldnerberatungsdienstegesetz

Das BMJV hat vor vier Wochen den Referentenentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht – siehe unsere Meldung BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“.

Nun gibt es erste Stellungnahmen und zwar von

Aus der BAG-SB-Stellungnahme: „Die BAG-SB begrüßt, dass der Zugang zu Schuldenberatung gesetzlich geregelt und damit als Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge anerkannt werden soll. Die Einführung eines eigenen Bundesgesetzes würdigt die gesellschaftliche Bedeutung von Schuldenberatung als Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Armutsprävention. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf diese Chance nicht konsequent nutzt. Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben.

Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch fehlt es an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Ein einklagbares Recht auf Schuldenberatung – wie es die BAG-SB gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen seit Jahren fordert – ist nicht vorgesehen.“

Bündnis „Ratschlag Kinderarmut“ fordert massive Investitionen in die soziale Infrastruktur

Gemeinsam mit dem „Ratschlag Kinderarmut” fordert die Diakonie Deutschland massive Investitionen in die soziale Infrastruktur, um Kindern und Jugendlichen bessere Startchancen zu ermöglichen. In Deutschland sind mehr als 2,8 Millionen Kinder von Armut betroffen.

„Kinder und Jugendliche ohne Zukunft – das können und wollen wir uns nicht leisten. Angesichts der Milliardenhilfen für die Wirtschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nichts gegen Kinderarmut unternimmt“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer in seiner Kindheit oder Jugend sozial abgehängt wird, hat ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen: in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Gesundheit. Die Folgekosten muss die gesamte Gesellschaft bezahlen. Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie. Nur wer von klein auf erlebt, dass eine Gesellschaft engagiert Beteiligung und Teilhabe fördert, kann sich auch für unsere Demokratie begeistern.“

Die Kinderarmut in Deutschland verharre seit Jahren auf hohem Niveau, während die soziale Infrastruktur in vielen Regionen überlastet oder unterfinanziert sei, so das Bündnis. In dem gemeinsamen Appell von 49 Organisationen wendet sich das Bündnis an die Bundesregierung und fordert Investitionen in Kitas, Schulen, Familienzentren und Beratungsstellen. Nur so erhalten Kinder unabhängig von der Herkunft und dem Einkommen ihrer Eltern gleiche Chancen.

Zudem spricht sich die Diakonie Deutschland für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren beim Leistungsbezug aus: Derzeit sehen sich viele Familien mit einem unübersichtlichen Dschungel aus widersprüchlichen Leistungsansprüchen konfrontiert – mit der Folge, dass mehr als die Hälfte der Leistungen nicht in Anspruch genommen wird. „Wir schlagen deshalb vor: ein Antrag – ein Antragsverfahren – ein Bescheid“, so Ronneberger. Die beteiligten Ämter müssten untereinander abstimmen, Daten abgleichen und Leistungen automatisch verrechnen. So könnten Familien gezielter, schneller und ohne unnötige bürokratische Hürden unterstützt werden. – Quelle: Diakonie Deutschland

Aktuelle Bürgergeld-Studie: Mehr als die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen

Aus einer PM des Vereins Sanktionsfrei e.V.: Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei. (…)

  1. Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste (…)
  2. Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann (…)
  3. Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen (…)

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt. (…)

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

PM des vzbv: Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

Anhörung zu Mietrechts-Gesetzentwürfen beschlossen

Heutige Bundestagsmeldung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zum sozialen Mietrecht beschlossen. Neun Sachverständige werden am Montag, 23. Juni, ab 11 Uhr, Stellung zu einem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen.

Der Entwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) zielt auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Landesregierungen sollen danach Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029 ausweisen dürfen. Bislang ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf bei einer Neuvermietung die Miete grundsätzlich nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, in erster Lesung beraten werden.

Der Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) sieht unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Der Bundestag hatte die Vorlage am Freitag, 23. Mai, in erster Lesung beraten.