iff-Überschuldungsradar 2023/35 – Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen

Das iff hat einen neuen “Überschuldungsradar” herausgegeben. Diese Mal widmet sich Hanne Roggemann dem Thema “Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen“.

Die Überschriften:

  • Warum benötigen auch junge Erwachsene Kredite?
  • Was ist ein produktiver Kredit?
  • Kreditkompetenz – kaum erforscht
  • Kreditkompetenz – ein Modell entsteht
  • Fazit

Neue einführende Literatur zur Schuldnerberatung

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf zwei neue Werke hin, die in die Schuldnerberatung einführen:

„Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“ 

Der aktuelle iff-Überschuldungsradar zum Thema Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“  wurde von Dieter Korczak und Sally Peters verfasst.

Unter dem Stichwort “Embedded Finance” gibt es eine Entwicklung hin zum “Banking ohne Banken”. Embedded Finance bedeutet, dass Finanzdienstleistungen in Produkte und Geschäftsprozesse von sog. Nicht-Banken integriert werden. (…)

Auch wenn diese neuen Zahlungsmethoden Vorteile für Verbaucher:innen und Unternehmen mit sich bringen, erhöhen vor allem die neuen Kreditformen Zahlungsrisiken, zumal sie häufig (noch) nicht unter die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz fallen. (…)

Schuldnerberater:innen müssen deshalb mehr über digitale Zahlungsweisen lernen, um ihren Ratsuchenden den Umgang mit diesen neuen Zahlungsformen und den damit verbundenen Risiken vermitteln zu können.

iff-Überschuldungsradar 2022/30 von Katharina Angermeier: „Der Kopf, der rotiert nur“ – Die Bedeutung alltagsmathematischer Praktiken im überschuldeten Alltag

Hier der Hinweis auf den aktuellen Überschuldungsradar des instituts für finanzdienstleistungen (iff) zur Bedeutung alltagsmathematischer Praktiken im überschuldeten Alltag.

Aus den Schlussfolgerungen: “In der Beratung können finanzielles Wissen und alltagsmathematische Fähigkeiten nicht universal oder curricular vermittelt werden, sondern müssen an lebensweltlichen Erfahrungen der betroffenen Personen anknüpfen, um sich im Alltag als „anwendungsfreundlich“ und subjektiv nützlich zu erweisen. davon hängt beispielsweise ab, ob die Empfehlung eines Haushaltsbuchs als hilfreich, überflüssig oder überfordernd erlebt wird.”

BAG-SB Jahresfachtagung 04. – 06. Mai 2022 Mainz/Online

“Vom 04. bis 06. Mai 2022 findet die BAG-SB Jahresfachtagung hybrid in Mainz und online statt.

Konsequenter Praxisbezug, aktuelle Themen, qualifizierter Fachaustausch, didaktische Vielfalt und zwischenmenschliche Begegnungen kennzeichnen die Veranstaltung.

Das diesjährige Programm mit seinem bekannten Fortbildungsanspruch setzt inhaltlich gleich mehrere Schwerpunkte: Von Ausbildungsstandards über Schulden bei der öffentlichen Hand zu Didaktik und Digitalisierung – freuen Sie sich mit uns auf drei spannende Tage mit hervorragenden Referierenden und vielen interessanten Themen.

Programm und Zeitplan unter www.bag-sb.de/tagung2022 (mehr …)

AG Ludwigshafen zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO

In den frisch erschienenen aktuellen Ausgabe der BAG-SB Informationen wird u.a. die Entscheidung AG Ludwigshafen, Beschluss 3a IK 67/14 Sp vom 26.04.2021 vorgestellt.

Mit diesem Beschluss hat das AG Ludwigshafen diverse Anträge, einem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, abgelehnt. Der Beitrag ist auch unter www.butenob.de/m/bag-2021-206 nachlesbar.

Matthias Butenob: “Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!”

Unter anderem auf dieser Seite wurde der Aufruf: Übersendung von gerichtlichen Schreiben mit Hinweis auf § 305 Abs. 3 InsO (Rücknahmefiktion) gestartet. Dem Aufruf sind viele gefolgt. An dieser Stelle sei dafür ausdrücklich gedankt!

Daraus ist der Aufsatz “Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!” entstanden, der in der ZVI 2021, 246 erschienen ist. Da die Veröffentlichungsrechte beim Verlag liegen, kann der Beitrag hier nicht zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gibt es eine kurze Darstellung unter wolterskluwer-online.de.

Gerichtliche Ergänzungsaufforderungen werden nach wie vor dankbar entgegengenommen; siehe o.g. Aufruf.