Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ALG I)

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/27674, gibt einige interessante Zahlen. Auszug:

  • Die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist von 2015 bis 2020 um 46 % von 593 VZÄ auf 863 VZÄ gestiegen.
  • In den Jahren 2015, 2019 und 2020 wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Erstattungsbescheide erstellt.
  • In 2020 wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35,0 % vollständig oder teilweise stattgegeben wurde.
  • Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.
  • In 2020 waren 1.198.169 Personen von einer SGB II-Aufrechung betroffen, was einem Anteil von 21,2 % entspricht.
  • In 2020 wurden im Rechtskreis SGB II 31 Forderungen im Volumen von 5.061 Euro erlassen.

Die Lektüre der gesamten Drucksache lohnt sich.

Kommentierungen der AG SBV zu den Kapiteln Verschuldung und Überschuldung im Entwurf des sechsten Armuts- und Reichtumsberichts

In Ergänzung zur vorherigen Meldung Stellungnahme DPWV zum Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts: Verschuldung von Haushalten bleibt unberücksichtigt hier der Hinweis auf die Kommentierungen der AG SBV zu den Kapiteln Verschuldung und Überschuldung. Daraus:

Auch aus Sicht der Schuldnerberatung wird in Folge der COVID-19-Pandemie mit einem Anstieg von überschuldeten Verbraucher_innen zu rechnen sein. Eine tiefergreifende Analyse zur Überschuldungsproblematik fehlt im Bericht jedoch (…)
Ebenfalls kritisch ist anzumerken, dass im Bericht erneut der Überschuldungsauslöser „unwirtschaftliche Haushaltführung“ diskutiert wird (…)
Im Bericht wird erläutert, dass durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) [dazu hier] ein Instrument der Verhinderung der Verschuldung geschaffen wurde (S. 120 des ARB, lange Fassung). Diese Aussage ist nach unserer Ansicht zu optimistisch. (…)

Siehe auch: Informationen zur AG SBV

Stellungnahme DPWV zum Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts: Verschuldung von Haushalten bleibt unberücksichtigt

“Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vor. Der Paritätische hat den aktuell vorliegenden Entwurf eines 6. Armuts- und Reichtumsberichts ausführlich analysiert. Der Bericht dokumentiert die fortschreitende Spaltung zwischen Arm und Reich.” (Quelle und mehr). Aus der Stellungnahme (Seite 7f):

Ein wesentliches Defizit (…) ist, dass die Verschuldung von Haushalten aufgrund der Datenlage unberücksichtigt blieb. Ver- und Überschuldung betreffen aber typischerweise Haushalte in den “unteren” Lebenslagen und wirken sich erheblich auf diese aus. (mehr …)

Ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020

Das Statistische Bundesamt meldet: “Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59.203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41.753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13.671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %). 

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass (mehr …)

BPB: Datenreport 2021 – Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat einen Datenreport 2021 herausgegeben. Der Datenreport informiert über die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Lebensverhältnisse in Deutschland mit statistischen Daten und sozialwissenschaftlichen Analysen. Das Kapitel 6.1.7 Überschuldung und Privatinsolvenz ist nicht uninteresssant.

“Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 deutlich erhöhen.”

Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/26765 – Aktueller Stand gemeldeter Insolvenzen und Maßnahmen der Bundesregierung, aus dem das Zitat aus der Überschrift stammt.

DAV/AG InsoR: “Keine coronabedingte Welle bei Verbraucherinsolvenzen zu erwarten”

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) geht davon aus, dass es nicht zu einem massiven Anstieg der Insolvenzen von Verbrauchern und Kleinselbstständigen als Folge der Corona-Pandemie kommen wird. Das hob sie auf dem aktuell stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstag hervor.

Die aktuellen Insolvenzen kleinerer Selbständiger, von Kleinstunternehmen und Freiberuflern sind in der Regel keine reinen „Corona-Insolvenzen“. Andere Gründe, etwa bereits zuvor bestehende Liquiditätsschwierigkeiten oder Faktoren wie eine schwere Erkrankung kommen meist hinzu. Die Corona-Krise ist zwar bisweilen der Auslöser, aber nicht der Grund.  (mehr …)