Ärmere Haushalte spenden anteilig am verfügbaren Einkommen mehr als einkommensstarke Haushalte

Aus einer PM des DIW Berlin: Arme Haushalte sind relativ zum verfügbaren Einkommen spendabler als reiche: Zwar spendeten die zehn Prozent der einkommensstärksten Haushalte absolut gesehen deutlich mehr und trugen ein gutes Drittel zum Spendenaufkommen bei. Anteilig am verfügbaren Einkommen aber gaben die einkommensschwächsten Spenderhaushalten mit knapp zwei Prozent des verfügbaren Einkommens doppelt so viel wie die einkommensstärksten. 

Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), für die die Befragungsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Berichtsjahr 2019 sowie der DZI Spenden-Index für die Jahre 2020 und 2021 herangezogen wurden.

Umfrage AG SBV: Situation der Schuldnerberatung – November/Dezember 2022

AG SBV: “Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits angekündigt, möchten wir mit dieser weiteren Umfrage ein realistisches Bild über die aktuellen Entwicklungen beim Beratungsbedarf erheben.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Beantwortung der Fragen. Vielen Dank!”

Zur Umfrage: https://umfragen.agsbv.de/index.php/671594

SchuldnerAtlas Deutschland 2022: Verbraucherüberschuldung zwischen Staatshilfen, Inflation und Energiekrise

Pressemitteilung Boniversum: “Die Überschuldungslage der Verbraucher hat sich 2022 nochmals leicht verbessert. Damit ist ein neuer, historischer Tiefststand bei den Überschuldungsfällen in Deutschland erreicht. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 274.000 Fälle (- 4,4 Prozent) auf 5,88 Millionen verringert. Nur noch 2,94 Millionen Haushalte gelten als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um 0,38 Punkte auf 8,48 Prozent und liegt damit deutlich unter der Neun-Prozent-Marke.

Verdeckte Krise

„Die guten Zahlen sind leider trügerisch“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Seit Corona reduzieren sich die Überschuldungsfälle in drastischem Tempo. Durch die anhaltende Krisenlage geben die meisten Menschen weniger Geld aus und die staatlichen Hilfsprogramme schützen viele Verbraucher. „Der Rückgang überschuldeter Personen verlangsamt sich jedoch bereits. Die wahren Belastungen werden die anhaltend hohe Inflation und insbesondere die ansteigenden Energiekosten sein, die noch längst nicht vollständig beim Verbraucher angekommen sind“, so Hantzsch weiter. Diese Folgen seien bei der Überschuldung nicht akut spürbar, sondern würden zeitverzögert und mit Langzeitwirkung auftreten. „Wir fürchten in den kommenden Monaten eine Trendwende. Die in der Corona-Krise angehäuften Sparguthaben sind vielfach schon wieder aufgebraucht. Das trifft jetzt vor allem Geringverdiener, die auch in normalen Zeiten nicht viel auf die Seite legen können“, erläutert Hantzsch. 

LSG Schleswig-Holstein: Kein höherer SGB II-Regelbedarf im Jahr 2022 trotz hoher Inflationsrate

Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II können im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren keine Erhöhung ihres Regelsatzes aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen erlangen.  

Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hervor. Der 6. Senat hat am 11. Oktober 2022 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass es die Frage, ob die Höhe des Regelsatzes im Jahr 2022 trotz der hohen Inflationsrate noch ausreichend ist, um das soziokulturelle Existenzminimum in verfassungskonformer Weise zu decken, nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss, L 6 AS 87/22 B ER.

Zuständig für die Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei zunächst erstmal nur der Gesetzgeber, so die Begründung des Gerichts. Lediglich dem Bundesverfassungsgericht komme die Kompetenz zu, zu überprüfen, ob die Höhe der Leistungen ausreiche, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen sei. Es gebe aber auch keinen Grund, das Eilverfahren auszusetzen und die verfassungsrechtliche Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, denn die gegenwärtige Regelbedarfshöhe sei nicht evident unzureichend.

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

Ende 2022 wird voraussichtlich der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung auf Basis amtlicher Daten vorliegen

Der Paritätische berichtet, dass am 11.10.2022 im BMAS die Verbändeanhörung zum ersten Wohnungslosenbericht des BMAS stattfand. Mehr dazu hier.

Bei der Gelegenheit aus der Pressemitteilung Nr. 299 vom 14. Juli 2022 des Statistischen Bundesamtes: Zum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74.000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %).

Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp „sonstiger Mehrpersonenhaushalt“ angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.

Zu wenig Verdienst für auskömmliche Rente

Bundestagsmeldung: Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2021 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 3.516 Euro erzielt. Vollzeitbeschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erzielten ein Medianentgelt in Höhe von 2.728 Euro, während das Entgelt deutscher Staatsangehöriger im Mittel 3.643 Euro betrug. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3834) auf eine Kleine Anfrage.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass 18,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erzielten und dass knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (13,5 Prozent) einen Bruttolohn unterhalb des Schwellenwertes (25.878 Euro pro Jahr) verdienten, der für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe der Grundsicherung im Alter notwendig wäre.

Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats: “Überschuldete Privathaushalte in Hamburg”

Unter Bürgerschafts-Drs. Drucksache 22/9395 kommen Fans der Zahlen bzw. der Statistik wieder auf ihre Kosten.

Allerdings nicht überall. Die Fragen, welche die Gläubigerschaft des Jobcenters Hamburg betreffen, können nicht beantwortet werden. (“Da die Forderungen des Inkassobereichs nicht Bestandteil der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind, erfolgt keine statistische Erhebung der erfragten Daten.”)

In der Anlage 1 (Insolvenzzahlen) ist bemerkenswert, dass die Fußnote eine bedeutsame Einschränkung vornimmt: “Insolvenzverfahren von Verbrauchern und Verbraucherinnen ohne selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren”. Gemeint sind gewiss die ehemals Selbständigen im Sinne des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO. Dass diese nicht auftauchen, verzerrt das Bild wohl nicht unerheblich.

Tafeln in Deutschland: Rund 1,1 Millionen NutzerInnen im Jahr 2020, vor allem Alleinerziehende

Beginn einer PM des DIW: “Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden.

Der Datensatz erlaubt erstmals eine belastbare Schätzung der Zahl von TafelbesucherInnen und deren demografischer Eigenschaften, zuvor lagen keine verallgemeinerbaren Daten vor. Demnach nutzten im ersten Halbjahr 2020 knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland die Tafeln, das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung.

„Offenbar gibt es eine relevante Gruppe von Menschen, die mithilfe der Tafeln ihre Nahrungsmittelversorgung sicherstellen müssen“, sagt Markus M. Grabka, Studienautor und Mitglied im Direktorium des SOEP im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).” – mehr auch hier