Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zum Wohngeld: „Reibungsloser Start ausgeschlossen“

PM des IW: Zum neuen Jahr gibt es für Wohngeldempfänger eine späte Bescherung: Im Januar tritt eine umfassende Reform in Kraft, nach der nicht nur Miete und kalte Nebenkosten, sondern auch die Heizkosten bezuschusst werden. Jetzige Wohngeldhaushalte können im Schnitt mit einer Verdopplung ihrer Bezüge um 190 Euro auf 370 Euro rechnen. Außerdem werden anstatt 600.000 nun zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt sein, weil die Einkommensgrenzen steigen.

Behörden sind nicht gewappnet

Für die einen gibt es mehr Geld, für die anderen mehr Arbeit. Wegen der enormen Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, rechnen Behörden aktuell mit einer Antragsflut. In großem Umfang suchen die Behörden nun neue Mitarbeiter, um die große Nachfrage zu bewältigen. Mithilfe von Textkernel hat das IW ausgewertet, wie groß der Anwerbeversuch bundesweit ist: Während von Oktober bis Mitte Dezember 2021 rund 118 Stellen ausgeschrieben worden, waren es in diesem Jahr mit 857 gut siebenmal so viele. Aufgrund des Fachkräftemangels ist zu befürchten, dass viele Stellen nicht schnell besetzt werden können.

Bearbeitungsstau droht

Die ohnehin schon lange Bearbeitungszeit von zwei bis acht Wochen – nach WDR-Recherchen sind es in jeder fünften Kommune länger als zwei Monate – dürfte 2023 noch länger werden. Etliche Haushalte profitieren von der wichtigen Reform also erst im März oder April. Im schlimmsten Fall führt das für die Betroffenen zu finanziellen Engpässen.

Jugendarmut ist wie Monopoly spielen mit nur einem Würfel – und alle anderen haben zwei

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat den „Monitor Jugendarmut in Deutschland 2022“ vorgestellt. Die Ergebnisse sind deutlich: Jugendarmut beschneidet die Entwicklungs- und Teilhabechancen junger Menschen erheblich und oft dauerhaft. Rund ein Viertel aller jungen Menschen unter 25 Jahren ist in Deutschland armutsgefährdet. Die Krisen der letzten Monate haben diesen Zustand noch verschärft.

Die Corona-Krise und die Preisspirale verstärken die Problemlagen nicht nur bei Digitaler Teilhabe und Bildung. „68 % der jungen Menschen sorgen sich angesichts der aktuellen Entwicklungen, mit ihren Familien in Armut leben zu müssen, sich Wohnen und die Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten zu können,“ erläutert Dr. Stefan Ottersbach, Vorstandvorsitzender der BAG KJS. „Dass 25 % der Jugendlichen in Deutschland von Armut betroffen sind, kann uns nicht kalt lassen. Es ist eigentlich ein Skandal, dass das nicht stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert ist, gerade weil sich Armut auf alle Lebensbereiche auswirkt!“ betont Ottersbach.

Jugendliche und junge Menschen, die von Armut betroffen sind, sind dies vor allem durch ihr Elternhaus, dessen Haushalts-Nettoeinkommen und/oder wegen ihres Bildungsstands. Die Startchancen in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben sind deutlich schlechter als bei finanziell besser abgesicherten jungen Menschen.

Quelle und mehr: www.bagkjs.de

Jugendarmut ist wie Monopoly spielen mit nur einem Würfel – und alle anderen haben zwei

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat den „Monitor Jugendarmut in Deutschland 2022“ vorgestellt. Die Ergebnisse sind deutlich: Jugendarmut beschneidet die Entwicklungs- und Teilhabechancen junger Menschen erheblich und oft dauerhaft. Rund ein Viertel aller jungen Menschen unter 25 Jahren ist in Deutschland armutsgefährdet. Die Krisen der letzten Monate haben diesen Zustand noch verschärft.

Die Corona-Krise und die Preisspirale verstärken die Problemlagen nicht nur bei Digitaler Teilhabe und Bildung. „68 % der jungen Menschen sorgen sich angesichts der aktuellen Entwicklungen, mit ihren Familien in Armut leben zu müssen, sich Wohnen und die Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten zu können,“ erläutert Dr. Stefan Ottersbach, Vorstandvorsitzender der BAG KJS. „Dass 25 % der Jugendlichen in Deutschland von Armut betroffen sind, kann uns nicht kalt lassen. Es ist eigentlich ein Skandal, dass das nicht stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert ist, gerade weil sich Armut auf alle Lebensbereiche auswirkt!“ betont Ottersbach.

Jugendliche und junge Menschen, die von Armut betroffen sind, sind dies vor allem durch ihr Elternhaus, dessen Haushalts-Nettoeinkommen und/oder wegen ihres Bildungsstands. Die Startchancen in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben sind deutlich schlechter als bei finanziell besser abgesicherten jungen Menschen.

Quelle und mehr: www.bagkjs.de

Ärmere Haushalte spenden anteilig am verfügbaren Einkommen mehr als einkommensstarke Haushalte

Aus einer PM des DIW Berlin: Arme Haushalte sind relativ zum verfügbaren Einkommen spendabler als reiche: Zwar spendeten die zehn Prozent der einkommensstärksten Haushalte absolut gesehen deutlich mehr und trugen ein gutes Drittel zum Spendenaufkommen bei. Anteilig am verfügbaren Einkommen aber gaben die einkommensschwächsten Spenderhaushalten mit knapp zwei Prozent des verfügbaren Einkommens doppelt so viel wie die einkommensstärksten. 

Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), für die die Befragungsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Berichtsjahr 2019 sowie der DZI Spenden-Index für die Jahre 2020 und 2021 herangezogen wurden.

Umfrage AG SBV: Situation der Schuldnerberatung – November/Dezember 2022

AG SBV: “Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits angekündigt, möchten wir mit dieser weiteren Umfrage ein realistisches Bild über die aktuellen Entwicklungen beim Beratungsbedarf erheben.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Beantwortung der Fragen. Vielen Dank!”

Zur Umfrage: https://umfragen.agsbv.de/index.php/671594

SchuldnerAtlas Deutschland 2022: Verbraucherüberschuldung zwischen Staatshilfen, Inflation und Energiekrise

Pressemitteilung Boniversum: “Die Überschuldungslage der Verbraucher hat sich 2022 nochmals leicht verbessert. Damit ist ein neuer, historischer Tiefststand bei den Überschuldungsfällen in Deutschland erreicht. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 274.000 Fälle (- 4,4 Prozent) auf 5,88 Millionen verringert. Nur noch 2,94 Millionen Haushalte gelten als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um 0,38 Punkte auf 8,48 Prozent und liegt damit deutlich unter der Neun-Prozent-Marke.

Verdeckte Krise

„Die guten Zahlen sind leider trügerisch“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Seit Corona reduzieren sich die Überschuldungsfälle in drastischem Tempo. Durch die anhaltende Krisenlage geben die meisten Menschen weniger Geld aus und die staatlichen Hilfsprogramme schützen viele Verbraucher. „Der Rückgang überschuldeter Personen verlangsamt sich jedoch bereits. Die wahren Belastungen werden die anhaltend hohe Inflation und insbesondere die ansteigenden Energiekosten sein, die noch längst nicht vollständig beim Verbraucher angekommen sind“, so Hantzsch weiter. Diese Folgen seien bei der Überschuldung nicht akut spürbar, sondern würden zeitverzögert und mit Langzeitwirkung auftreten. „Wir fürchten in den kommenden Monaten eine Trendwende. Die in der Corona-Krise angehäuften Sparguthaben sind vielfach schon wieder aufgebraucht. Das trifft jetzt vor allem Geringverdiener, die auch in normalen Zeiten nicht viel auf die Seite legen können“, erläutert Hantzsch. 

LSG Schleswig-Holstein: Kein höherer SGB II-Regelbedarf im Jahr 2022 trotz hoher Inflationsrate

Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II können im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren keine Erhöhung ihres Regelsatzes aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen erlangen.  

Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hervor. Der 6. Senat hat am 11. Oktober 2022 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass es die Frage, ob die Höhe des Regelsatzes im Jahr 2022 trotz der hohen Inflationsrate noch ausreichend ist, um das soziokulturelle Existenzminimum in verfassungskonformer Weise zu decken, nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss, L 6 AS 87/22 B ER.

Zuständig für die Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei zunächst erstmal nur der Gesetzgeber, so die Begründung des Gerichts. Lediglich dem Bundesverfassungsgericht komme die Kompetenz zu, zu überprüfen, ob die Höhe der Leistungen ausreiche, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen sei. Es gebe aber auch keinen Grund, das Eilverfahren auszusetzen und die verfassungsrechtliche Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, denn die gegenwärtige Regelbedarfshöhe sei nicht evident unzureichend.

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

Ende 2022 wird voraussichtlich der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung auf Basis amtlicher Daten vorliegen

Der Paritätische berichtet, dass am 11.10.2022 im BMAS die Verbändeanhörung zum ersten Wohnungslosenbericht des BMAS stattfand. Mehr dazu hier.

Bei der Gelegenheit aus der Pressemitteilung Nr. 299 vom 14. Juli 2022 des Statistischen Bundesamtes: Zum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74.000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %).

Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp „sonstiger Mehrpersonenhaushalt“ angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.