Pauschale Rücklastschriftgebühr von 5,– Euro ist unwirksam – LG Köln vom 21. Dezember 2016, Az. 26 O 331/15 (PM)
Eine pauschal erhobene Rücklastschriftgebühr ist unwirksam, wenn die Höhe der tatsächlichen Kosten der Rückbuchung nicht nachweislich äquivalent ist. Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen einen Mobilfunkanbieter auf... → weiterlesen