Wahl des Sprecherteams für die Amtsperiode 2023 – 2024

Am 24.01.2023 hat der Ständige Ausschuss der AGSBV das Sprecherteam für die Amtsperiode 2023 – 2024 gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Sprecher Roman Schlag und stellvertretender Sprecher Michael Weinhold, wurden erneut einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Das Wahlergebnis der abgegebenen Stimmen belegt die große Zufriedenheit der Mitglieder mit der bisherigen Arbeit. Gerade in Krisenzeiten ist die Schuldnerberatung besonders […]

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Caritas im Norden: Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Energie-Rechnung zu hoch wird

Die katholische Kirche im Erzbistum Hamburg hat beschlossen, die zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen aus der Energiepauschale vom September über die Caritas im Norden an Bedürftige auszuzahlen.

Wer seine Energiekosten nicht mehr bezahlen kann oder durch Energieschulden in Not geraten ist, kann bei der Caritas im Norden – solange das Geld reicht – ab dem 23.01.2023 einen Unterstützungsantrag stellen. Bis zu 1.000 EUR können schnell und unbürokratisch überwiesen werden. 

Quelle und mehr: https://www.caritas-im-norden.de/energiegeld

Siehe auch Hamburg richtet Härtefallfonds ein: Energiesperren abwenden

Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen wirksam durchsetzen

<p>Der vzbv hat eine Stellungnahme zum BaFin-Merkblatt zu Aufsichtsaspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen veröffentlicht. Der vzbv begrüßt den Ansatz der BaFin, bei der Definition des Kundennutzens von einer positiven Realrendite nach Kosten auszugehen. Gleichzeitig ist der vzbv der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Umgang mit Fehlanreizen im Verkauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen trotzdem nicht ausreichen werden.</p>

„Riester ist gescheitert, darüber brauchen wir nicht mehr monatelang reden“

&lt;p&gt;Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zu Beginn der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung. Nötig sei ein Bekenntnis zum Ende des bisherigen Riester-Systems sowie einem echten Neustart mitsamt öffentlichem Vorsorgefonds noch in dieser Legislaturperiode.&lt;/p&gt;

BGH: an die Pflegeperson weitergeleitetes Pflegegeld ist unpfändbar

Hier der Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 20.10.2022 – IX ZB 12/22 mit dem Leitsatz:

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist unpfändbar.

Aus der Entscheidung: [Der Insolvenzverwalter] hat beantragt, bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Arbeitseinkommen mit dem Pflegegeld zusammenzurechnen, welches die Schuldnerin für die Versorgung des bei ihr wohnenden autistischen Sohnes erhält. (…)

Pflegegeld wird gewährt, wenn der Pflegebedürftige in seiner häuslichen Umgebung oder im Haushalt einer Pflegeperson gepflegt wird, und soll die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen stärken, der mit der Geldleistung seine Pflegehilfen selbst gestalten kann (BT-Drucks. 12/5262, S. 112 zu § 33). Das Pflegegeld stellt seiner Konzeption nach kein Entgelt für die von der Pflegeperson erbrachten Pflegeleistungen dar. (…) Der Konzeption des Pflegegeldes liegt der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 911 Rn. 21). Das Pflegegeldergänzt sie nur (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). (…)

AG Heilbronn zu den Kosten für Inkassoaußendienst

Das AG Heilbronn hat sich mit den Kosten für einen Inkassoaußendienst im Rahmen der Zwangsvollstreckung, genauer: als deren notwendige Kosten nach § 788 ZPO, befasst. Aus dem Beschluss vom 3.11.2022 – 5 M 6235/22:

Der Gerichtsvollzieher hat zu prüfen ob die Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO angefallen sind und notwendig waren. Bei negativem Prüfungsausgang hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mitzuteilen, dass eine Vollstreckung insoweit nicht stattfindet (…)

Notwendig sind diese Kosten, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte. Die Kosten sind möglichst gering zu halten. (…)

Oxfam- Ungleichheitsbericht: AWO fordert Steuer auf Zufallsgewinne und Vermögen

PM der AWO: Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht [Anmerkung: siehe PM Oxfam: Vermögenszuwachs: Reichstes Prozent kassiert fast doppelt so viel wie Rest der Welt zusammen] die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“