Haushalte wendeten 2022 durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete auf

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

Manuel Rombach: Kriterien einer seriösen und sozialen Schuldnerberatung

Unter infodienst-schuldnerberatung.de hat Manuel Rombach vom Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. “Kriterien einer seriösen und sozialen Schuldnerberatung” dargestellt. Die Überschriften:

  • Kurzfristige Erstellung einer P-Konto Bescheinigung nach § 850 ZPO
  • Existenzsichernde Maßnahmen sicherstellen
  • Netzwerkarbeit: Interdisziplinäres und multiprofessionelles Arbeiten ermöglichen
  • Eine zweite Chance hat jeder verdient
  • Beratung, die über das „Offizielle“ hinausgeht
  • Ressourcen- und Lebensweltorientierung
  • Dem Refinanzierungsdruck standhalten
  • Keine Schuldzuweisungen oder Moralisierungen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Bei der Gelegenheit: “Grundsätze guter Schuldnerberatung” der BAG-SB.