SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit dem Gesetzgebungsverfahren zum »Bürgergeld-Gesetz«

Bernd Eckhardt widmet sich dem sog. Bürgergeld und zwar in den SOZIALRECHT-JUSTAMENT-Ausgaben 8/2022 (RefE) und 9/2022 (RegE). Die Lektüre ist – wie stets – zu empfehlen. Die letztgenannte Ausgabe beginnt u.a. mit:

Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht.

In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor.

Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Bundestags-Abstimmung über Verbot von Strom- und Gassperren

Der Bundestag entscheidet über Anträge der Fraktion Die Linke zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren (20/2686) sowie zur Einführung von Gas- und Strompreisdeckeln (20/3484) am Donnerstag, 13. Oktober 2022, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie legt zu den Vorlagen jeweils eigene Beschlussempfehlungen (20/3853,  20/3865) vor. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=strom+sperre

Entwurf eines Gesetzes (…) zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Für die “Verbraucher:innen-Schuldnerberatung” nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber: Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen.

  • Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt
  • Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt
  • Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht

Quelle: PM BMJ

LSG Schleswig: Aufrechnung Strom gegen Gas nicht rechtens

Im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 40/2022 wird auf eine Entscheidung des LSG Schleswig hingewiesen. Leider ohne Aktenzeichen, aber mit Verweis auf eine NDR-Meldung.

Bei Sozialleistungsempfängern dürfen Guthaben und Nachzahlungen bei der Strom- und Gasrechnung nicht miteinander verrechnet werden. Hintergrund ist, dass der Staat die Heizkosten für Bedürftige weitgehend unabhängig von deren Höhe vollständig übernimmt, solange diese angemessen sind, während die Stromkosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Tacheles weist auf eine andere Entscheidung zu diesem Thema hin: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.09.2020 – L 9 SO 72/17 – Revision anhängig BSG – B 8 SO 16/20 R

Leitsatz 1: Verrechnet ein Versorger seine Heizkostennachforderung mit einem gleichzeitig bestehenden, aus dem Regelbedarf angesparten Stromkostenguthaben, führt diese Verrechnung nicht zu einem geringeren Bedarf des Leistungsbeziehers für die Heizung.

Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats: “Überschuldete Privathaushalte in Hamburg”

Unter Bürgerschafts-Drs. Drucksache 22/9395 kommen Fans der Zahlen bzw. der Statistik wieder auf ihre Kosten.

Allerdings nicht überall. Die Fragen, welche die Gläubigerschaft des Jobcenters Hamburg betreffen, können nicht beantwortet werden. (“Da die Forderungen des Inkassobereichs nicht Bestandteil der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind, erfolgt keine statistische Erhebung der erfragten Daten.”)

In der Anlage 1 (Insolvenzzahlen) ist bemerkenswert, dass die Fußnote eine bedeutsame Einschränkung vornimmt: “Insolvenzverfahren von Verbrauchern und Verbraucherinnen ohne selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren”. Gemeint sind gewiss die ehemals Selbständigen im Sinne des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO. Dass diese nicht auftauchen, verzerrt das Bild wohl nicht unerheblich.

Tafeln in Deutschland: Rund 1,1 Millionen NutzerInnen im Jahr 2020, vor allem Alleinerziehende

Beginn einer PM des DIW: “Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden.

Der Datensatz erlaubt erstmals eine belastbare Schätzung der Zahl von TafelbesucherInnen und deren demografischer Eigenschaften, zuvor lagen keine verallgemeinerbaren Daten vor. Demnach nutzten im ersten Halbjahr 2020 knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland die Tafeln, das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung.

„Offenbar gibt es eine relevante Gruppe von Menschen, die mithilfe der Tafeln ihre Nahrungsmittelversorgung sicherstellen müssen“, sagt Markus M. Grabka, Studienautor und Mitglied im Direktorium des SOEP im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).” – mehr auch hier

Bundesregierung: “Mehr Wohngeld für mehr Menschen”

“Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.” (Quelle und mehr).

Genauere Informationen gibt es auf der Seite Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) des BMWSB. Dort neben Referenten- und Regierungsentwurf auch Stellungnahmen.