EuGH: Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht

Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: “Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (…)

Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.”

ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV fordert gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit der Energiekostenpauschale

PM der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung: “Mit den Löhnen und Gehältern des Monats September 2022 wird den Erwerbstätigen in Deutschland die Energiekosten- bzw. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Was zu einer finanziellen Entlastung angesichts der stark angestiegenen Energiepreise und insbesondere der Fahrtkosten führen soll, stellt die insolvenzrechtliche Praxis nun vor bislang ungeklärte Herausforderungen im Falle einer privaten Zahlungsunfähigkeit von Anspruchsberechtigten.

(…) Um Menschen mit geringerem Einkommen besser zu entlasten, ist die EPP an den Steuersatz des Arbeitsentgelts gekoppelt. Mehrverdiener müssen dadurch einen Großteil der Pauschale an den Staat zurückgeben, jene mit geringerem Einkommen behalten mehr. Obwohl die Pauschale versteuert werden muss, stellt sie keinen Arbeitslohn dar und ist deshalb auch bei der Berechnung der Sozialabgaben nicht zu berücksichtigen. Wenngleich sie zwar steuerrechtlich wie Arbeitsentgelt behandelt wird, erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass die Pauschale von einer Lohnpfändung nicht umfasst sei. Damit ist ihre grundsätzliche Unpfändbarkeit aber noch nicht geregelt. (mehr …)

BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)

An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:

“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser “Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)

Beschwerden zu digitalen Zahlungsdiensten erneut gestiegen

<p>Mit der zunehmenden Nutzung von Online- und mobilen Bezahldiensten mit Beginn der Corona-Pandemie ist die Beschwerdezahl zu den Diensten gestiegen. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2021 fort: Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass die Beschwerdezahlen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 45 Prozent gestiegen sind. </p>

Das iff führt für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Forschungsprojekt zum Thema Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe durch



Der erschwerte Zugang zu Krediten bzw. die inadäquate Gestaltung von Kreditkonditionen für Senior:innen gegenüber anderen Altersgruppen ist ein bekanntes Problem. Eine Unterscheidung bzw. Benachteiligung aufgrund des Alters bedeutet für Senior:innen, dass die...



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Amtsgericht Hamburg warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“ einer fiktiven Gerichtsvollzieherin

PM des Amtsgerichts Hamburg: “Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ gedroht. Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundesgebiet befürchten lässt. (mehr …)