iff-Überschuldungsradar 2021/24 – Überschuldungsforschung als Beitrag zur Professionalisierung

Das aktuelle iff-Überschuldungsradar zum Thema „Überschuldungsforschung als Beitrag zur Professionalisierung“ wurde von Sally Peters verfasst. Aus der Einleitung:

Die Schuldnerberatung steht aufgrund enger Finanzierungsvorgaben immer wieder unter dem Zwang sich rechtfertigen zu müssen, also beispielsweise Fragen hinsichtlich ihrer Wirkung (Effektivität) und dem sinnvollen Mitteleinsatz (Effizienz) beantworten zu müssen. Hinzu kommen Fragen bezüglich der Rechtfertigung im gesellschaftlichen Kontext (Legitimation) und der Reflexion eigener Werthaltungen (Ethik). Forschung bietet für die Schuldnerberatung also zwei wichtige Ansatzpunkte: sie dient der Schuldnerberatung als ein Instrument, Rechenschaft über ihr Wirken und Handeln ablegen zu können. Zudem bieten Forschungserkenntnisse die Möglichkeit, Methoden evidenzbasiert weiterentwickeln können.

Deutschlandweit sind durchschnittlich 17 Prozent der Haushalte im Hartz IV-Bezug von einer nicht vollständigen Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung betroffen (“Wohnkostenlücke”)

“Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Wohnkostenlücke 2020“ (BT-Drs. 19/30857) stellt regional ausdifferenzierte Daten über die sogenannte Wohnkostenlücke von Hartz IV-Betroffenen bereit. Die Daten sind brisant, weil sie einen Hinweis auf die regelmäßig systematische Unterschreitung des durch die Verfassung garantierten Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur von Hartz IV-Betroffenen geben. Die Wohnkostenlücken betreffen nicht nur Haushalte im Hartz IV-Bezug. Die sogenannten Angemessenheitsgrenzen gelten auch für arme Rentnerinnen und z.B. erwerbsgeminderte Grundsicherungsbeziehende.

Zentrale Ergebnisse: (mehr …)

BSG zur Übernahme von Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung

Aus dem Terminsbericht des Bundessozialgericht (B 14 AS 18/20 R, Verhandlung 21.7.2021): „Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung kann zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit erbracht werden, wenn sie dafür erforderlich ist.

  • Die Erforderlichkeit ist im Rahmen des § 16a Nr 2 SGB II nicht einengend so zu verstehen, dass eine Leistungserbringung nur bei einer prognostisch unmittelbar folgenden Arbeitsaufnahme in Betracht kommt oder nur dann, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Eingliederung in Arbeit darstellt.
  • Sie kann auch dann erforderlich sein, wenn sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereitet oder flankierend unterstützt, indem sie der Bewältigung von Motivationsproblemen und der Stabilisierung der Betroffenen dient.
  • Dennoch verliert sie dadurch nicht ihren finalen Bezug zum übergeordneten Ziel der Eingliederung der leistungsberechtigten Person in Arbeit. (mehr …)

BGH hält bei Kapitallebensversicherungen einen Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte (§ 850i ZPO) für möglich, auch wenn die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten (§ 851c ZPO) nicht gegeben sind

Hier der Hinweis auf BGH, 29.04.2021, IX ZB 25/20 mit den Leitsätzen:

  • Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen.
  • Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.

Anmerkung RA Kai Henning in seinem aktuellen Newsletter: “Mit dieser Entscheidung klärt der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Verhältnis der §§ 851c und 850i ZPO. Der Ansicht, dass allein § 851c ZPO anzuwenden ist, wenn ein Versicherungsvertrag mit Vorsorgeleistung betroffen und damit ein Schutz nicht gegeben ist, wenn seine Voraussetzungen nicht vorliegen, teilt der BGH nicht.

Des Weiteren stellt der BGH fest, dass (mehr …)

Krankenkassenrecht – Informationen von Claudia Mehlhorn

Hinweis auf zahlreiche Skripte und Materialien zum Thema Krankenversicherung auf der Internetseite von Frau Claudia Mehlhorn

Schuldnerberatung mit Geflüchteten

Der Autor beleuchtet drei Aspekte der Schuldnerberatung mit Geflüchteten und leitet Handlungsmuster ab.