sucht einen Schuldenberater (m/w/d).
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PM der BAG-SB: „Überschuldung ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein zentrales gesellschaftliches Problem, das Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Dennoch fehlt es in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl an klaren Konzepten zur Unterstützung überschuldeter Haushalte, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) heute mitteilt.
Der Verband hat im Vorfeld der Bundestagswahl gezielt nachgehakt: Wie stehen die Parteien zur Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung? Welche Maßnahmen sind zur digitalen Erreichbarkeit überschuldeter Menschen geplant? Und wie soll bezahlbares Wohnen gesichert werden? Eine umfassende Analyse der Wahlprogramme zeigt: Während CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich zwar zu Digitalisierung und Wohnkosten äußern, bleibt die besondere Perspektive überschuldeter Haushalte unberücksichtigt. „Es reicht nicht, über steigende Wohnkosten oder digitale Angebote zu sprechen, ohne die Situation ver- und überschuldeter Menschen im Blick zu haben. Wenn Verbraucher- und Pfändungsschutz nicht konsequent mitgedacht werden, wird es den Menschen zusätzlich erschwert, sich wirtschaftlich zu erholen“, resümiert Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.
Lediglich DIE LINKE und das BSW thematisieren in ihren Programmen explizit die private Überschuldung und die Notwendigkeit des Angebots von qualifizierter Sozialer Schuldnerbertung. „Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet Deutschland, bis November 2025 ein flächendeckendes Angebot an Sozialer Schuldnerberatung sicherzustellen. Doch bislang fehlen verbindliche Pläne, wie das umgesetzt werden soll. Die Parteien müssen jetzt konkrete Konzepte vorlegen – für eine stabile Finanzierung der Beratungsstellen und gut ausgebildete Beratungskräfte.“
Die BAG-SB setzt sich daher dafür ein, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Situation der Ratsuchenden in den kommenden Koalitionsverhandlungen und in der nächsten Legislaturperiode stärker in den Fokus rückt. Es sei entscheidend, dass die besonderen Herausforderungen ver- und überschuldeter Haushalte endlich die politische Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen.“
Wir hatten mehrfach auf dieser Webseite zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die EOS Investment GmbH und über die Entscheidung des OLG Hamburg vom 15.6.2023, 3 MK 1/21 berichtet.
Heute nun hat der BGH diese Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen – Urteil vom 19. Februar 2025 – VIII ZR 138/23.
Aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem von dem Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sogenanntes Konzerninkasso) und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet. (…)
Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich danach bei der Inkassovergütung, deren Erstattung die Musterbeklagte von den jeweiligen Schuldnern verlangt, um einen ersatzfähigen Verzugsschaden.
Bei dem für die Bestimmung eines Schadens vorzunehmenden Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (Differenzhypothese), begründet der Umstand, dass die Musterbeklagte einem Vergütungsanspruch der Inkassodienstleisterin aus dem mit dieser geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 iVm § 611 Abs. 1 BGB) ausgesetzt ist, einen Schaden.

Wir freuen uns sehr, dass das iff und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) ab dem 1. Januar 2025 eine Kooperation eingegangen sind. Auch unsere CAWIN-Kunden profitieren von dieser Zusammenarbeit: Für neue Beratungsstellen, die auf CAWIN umsteigen:...
sucht ab sofort eine Fachbereichsleitung Schuldner- und Insolvenzberatung (m/w/d).
sucht einen Diplom-Sozialarbeiter (m/w/d) bzw. einen Sozialpädagogen (m/w/d).
sucht zum 01.04.2025 eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) (Teilzeit 35 Wochenstunden, unbefristet)
PM der Böckler Stiftung: „Deutschland hat bei der Bekämpfung von Einkommensungleichheit und Armut nachgelassen. Zwar wirken sowohl das Steuersystem als auch der Sozialstaat in Richtung sozialer Ausgleich, doch im Zeitverlauf weniger stark als in früheren Jahren. Dabei ist der Wunsch nach staatlicher Umverteilung in der Bevölkerung weit verbreitet: Rund 60 Prozent der Erwerbspersonen finden, dass der Staat zu wenig gegen soziale Ungleichheit tut, nur rund 15 Prozent sehen das dezidiert anders. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die 2010er Jahre hätten eigentlich gute Voraussetzungen geboten, weniger Ungleichheit zu erreichen und Armut zu verringern – doch trotz des jahrelangen Wirtschaftswachstums und relativ geringer Arbeitslosigkeit haben Einkommenskonzentration und Armut in dieser Zeit zugenommen, konstatieren die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle (Daten unten). Daher müsse dieser Zeitraum, in dem zunächst Union und FDP die Regierung stellten, dann die Union und die SPD als kleinere Koalitionspartnerin, insgesamt als „verlorenes Jahrzehnt“ im Kampf gegen Armut und Ungleichheit betrachtet werden. (…)
Die Forschenden stellen zunächst fest, dass der Sozialstaat und das progressive Steuersystem in Deutschland grundsätzlich funktionieren. Ohne Sozialtransfers gäbe es in Deutschland viel mehr Armut. Aber: Früher hat der soziale Ausgleich besser geklappt. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lagen rund 35 Prozent der Bevölkerung mit ihrem sogenannten Markteinkommen unter der Armutsgrenze, die bei 60 Prozent des mittleren Einkommens im Land liegt. Mit ihrem verfügbaren Einkommen, also nach Steuern und Transfers, waren es 2010 noch gut 14 Prozent. Durch Umverteilung konnte die Armutsquote damit in jenem Jahr um 59 Prozent gesenkt werden. 2021 lag der Anteil derjenigen, die mit ihrem Markteinkommen unter der Armutsgrenze lagen, mit rund 34 Prozent ähnlich hoch wie 2010. Nach Steuern und Transfers war der Anteil der Armen mit knapp 18 Prozent jedoch deutlich höher als elf Jahre zuvor. Die Armutsquote wurde 2021 durch Umverteilung nur noch um 48 Prozent gesenkt, also ein spürbar geringerer Effekt, analysieren Spannagel und Brülle.
Eine ähnliche Entwicklung zeigt der Gini-Koeffizient, der die Ungleichheit der Einkommen misst: Während die Spreizung der Markteinkommen 2021 ähnlich hoch war, ist die Ungleichheit der verfügbaren Einkommen höher als 2010. Auch hier zeigt sich, dass die staatliche Umverteilung nachgelassen hat.