sucht eine*n Schuldner- und Insolvenzberater*in (m/w/d)
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Seit dem 1.2.2024 gilt die neue Fassung des § 43 Satz StGB: „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. …“
Damit wurde der Umrechnungsmaßstab halbiert. Mehr in der Dokumentation des Bundestages zum „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“. Siehe auch die Synopse bei buzer.de.
An sich sollte die Regelung zum 1.10.2023 in Kraft treten, was dann allerdings auf den 1.2.2024 verschoben wurde (vgl. Art. 3 Nr. 2 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2023 Nr. 218). Die Verschiebung erfolgte auf Bitten einiger Bundesländer, die sich nicht zu einer zeitnahen Umsetzung in der Lage sahen (vgl. taz.de: Deutschlands digitale Inkompetenz und BT-Drucksache 20/9019).
Wichtig zu wissen ist die Übergangsregelung des Art. 316o Abs. 2 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB): „Für die Vollstreckung von vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängten Geldstrafen gelten § 43 des Strafgesetzbuches und § 11 des Wehrstrafgesetzes jeweils in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend.“ Der neue Umrechnungsmaßstab hängt also vom Tag der Verurteilung ab!
Die Ersatzfreiheitsstrafe kann durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit abgewendet werden; vgl. Artikel 293 EGStGB. Die Details sind in Hamburg in der Tilgungsverordnung geregelt. Siehe auch das Merkblatt der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Download in zahlreichen Sprachen unter https://justiz.hamburg.de
Schließlich der Hinweis auf den sog. Freiheitsfonds: https://www.freiheitsfonds.de/
Das institut für finanzdienstleistungen hat das Projekt “Zur Bedeutung von Nachhaltigkeit in und für die Soziale Schuldnerberatung” abgeschlossen und ein Thesenpapier veröffentlicht. Das Projekt lief vom 1. Februar 2023 bis zum 30. November 2023 und erfolgte in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Kerstin Herzog (Hochschule RheinMain) und Dr. Katharina Angermeier (HAW Hamburg), seitens des iff waren Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters beteiligt.
Ziel des Forschungsprojekts war es, auf der Basis von Expert:inneninterviews wissenschaftliche Erkenntnisse zum aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsdiskussion innerhalb der Sozialen Schuldnerberatung zusammenzutragen und Weiterentwicklungsbedarfe zu identifizieren.
Die Projektergebnisse sind explizit als Diskussionseinladung ausgestaltet.
Quelle und mehr und direkt zum Thesenpapier
In einer Meldung vom 6.2.2024 unter www.verbraucherzentrale.de wird berichtet, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bei Köln Forderungsschreiben an Verbraucher:innen versendet habe, die Kund:innen bei der Postbank waren. Gerichtsurteile (OLG Braunschweig und OLG Frankfurt) hätten nun gezeigt, dass Forderungen verjährt, verwirkt oder sogar zweifelhaft sein können.
In Fällen unberechtigter bzw. zweifelhafter Altforderungen würden kurzfristige Zahlungen von Betroffenen aufgrund von Restschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen verlangt werden. Gleichzeitig würde eine kostenpflichtige Ratenzahlung angeboten werden, ohne die genauen Kosten transparent zu machen.
In aktuellen Beschwerden – die die Verbraucherzentrale bis Januar 2024 erreicht habe – würde darauf hingewiesen werden, dass der betreffende Anwalt Forderungen von vor sechs Jahren geltend macht. Es wird angenommen, dass der Anwalt der Postbank 770.000 Altforderungen abgekauft habe. Inzwischen würde keine Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und der Postbank mehr bestehen.
Rechtsanwalt Ralf Heyl habe dennoch versucht, die Forderungen zu Geld zu machen, indem er Forderungsbriefe verschickt und Verbaucher:innen gerichtliche Schritte angedroht habe. In einigen Fällen mussten Betroffene tatsächlich vor Gericht, da der Rechtsanwalt Heyl Klage erhob. Doch in den der Verbraucherzentrale bekannten Fällen seien die Klagen abgewiesen worden.
In der Meldung wird geraten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und die Forderungen nicht ohne weiteres zu begleichen. Betroffene könnten die interaktive Briefvorlage nutzen, um dem Rechtsanwalt zu antworten und die vermeintlich unberechtigte Forderung abzulehnen.
Die Projektergebnisse sind explizit als Diskussionseinladung ausgestaltet. Das nun fertige Diskussionspapier geht der Frage nach, welche Bedeutung Nachhaltigkeitsideen für die Soziale Schuldenberatung haben. Ziel des Forschungsprojekts war es, auf der Basis von...
Am 12. April 2024, 10-13 Uhr freuen wir uns zu dem Thema „Resilientes Verbraucherverhalten“ in den konstruktiven und Stakeholder übergreifenden Austausch zu gehen. Tim Buchbauer und Julia Schlembach werden hierfür als Impuls ihre Forschungsprojekte vorstellen....
Im Interview mit dem Tagesspiegel Background Sustainable Finance bezeichnet Mark Branson, Präsident der BaFin, eine soziale Taxonomie als unnötig. Diese Aussage ist verbraucherfeindlich. Das iff hat hierzu Stellung genommen: