Tacheles e.V. schlägt Alarm: „Die fünf gravierendsten Eingriffe des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz“

Am 27.10.2025 hatten wir auf die „Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.“ hingewiesen. Nun schlägt Tacheles e.V Alarm – siehe die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.

Die Zwischenüberschriften daraus:

  1. Direkte Folge EINES versäumten Termins: Verpflichtungsverwaltungsakte
  2. Nicht wahrgenommene Termine: Die „Todsünde“ in der Neuen Grundsicherung
  3. Die neue Mitwirkungspflicht für Leistungsberechtigte: umfassende Nachweispflichten bei Bewerbungen
  4. Abkehr von einer Sanktion mit dem Ziel einer Verhaltensänderung: Sanktionen als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten und keine ergänzenden Sachleistungen
  5. Keine Chance mehr auf eine neue Wohnung: Verschärfungen bei den Wohnkosten und Nachweispflichten für Vermieter

Fazit von Tacheles e.V.: „Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird. (…) Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.“

iff-Überschuldungsradar „Finanzen und Gesundheit: Per Rezept zum finanziellen Wohlbefinden?“

In der aktuellen Ausgabe des iff-Überschuldungsradars widmet sich Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen (iff) dem Thema „Finanzielle Gesundheit“ – einem Themenbereich, der zunehmend im Fokus von Wissenschaft und sozialen Medien steht.

Mehr unter: https://www.iff-hamburg.de/2025/10/15/uberschuldungsradar-44/

Umfrage zu E-Mail-Nutzung in Schuldnerberatungsstellen

„Das Thema „Einsatz von E-Mails in der Schuldnerberatung“ begleitet die Schuldnerberatung schon seit einiger Zeit. Einerseits sind E-Mails aus dem Beratungsalltag nicht mehr wegzudenken, andererseits bestehen nach wie vor Unsicherheiten – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und eine fachlich angemessene Nutzung.

Um bei der Nutzung mehr Handlungssicherheit zu bekommen, haben sich das iff Hamburg, das SFZ der JGU Mainz und die BAG-SB zusammengeschlossen und eine Umfrage erstellt. Ziel ist es, damit zunächst eine belastbare Datengrundlage zu schaffen. Darauf aufbauend sollen dann praxistaugliche Hilfestellungen entwickelt werden.“

Quelle und mehr sowie den Link zur Umfrage gibt es unter: infodienst-schuldnerberatung.de/methoden-und-konzeptionen/umfrage-zu-e-mail-nutzung-in-schuldnerberatungsstellen/

Öffentliche Anhörung am 05.11.2025 zum SchuBerDG, Schuldenberatungspraxis stark vertreten

Am 05.11.2025 wird es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) – geben. Die Schuldnerberatungspraxis ist bei der Anhörung stark vertreten und auch für die BAG-SB ist Ines Moers als Sachverständige eingeladen ihr Statement abzugeben. Die vorveröffentlichte Stellungnahme der BAG-SB findet sich unter Positionen und die öffentliche Anhörung kann unter www.bundestag.de live verfolgt werden. 

Finanzbildung bleibt im Fokus – auch nach der Aktionswoche Schuldnerberatung

Die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto "Beste Investition - Finanzbildung" ist zwar vorbei, doch das Thema bleibt aktuell. Neben den Schuldnerberatungsstellen engagieren sich auch andere Akteure für mehr Finanzwissen -darunter beispielhaft die Finanztip Stiftung und das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e.V..