Bundestag: Anhörung Schuldnerberatungsdienstegesetz

Am 9.10.2025 fand die 1. Lesung Schuldnerberatungsdienstegesetz statt (siehe unsere Meldung vom Vortag: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/morgen-im-bundestag-1-lesung-schuldnerberatungsdienstegesetz/).

Zum Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 5. November 2025, von 11 bis 13 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus eine Anhörung stattfinden. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020.

Ein gelegentlicher Aufruf dieser Webseite kann sich lohnen, um die Stellungnahmen von Sachverständigen, die vorab eingereicht werden, zu lesen.

Dort steht auch die Liste der Sachverständigen. Darunter: Ines Moers (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.), Dr. Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V.), Prof. Dr. iur. Andreas Rein (Hochschule Für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen), Roman Schlag (Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.) und Christoph Zerhusen (Verbraucherzentrale NRW e. V.)

Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.

Hier der Hinweis auf die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zusammenfassung-der-geplanten-sgb-ii-aenderungen.html. Harald Thomé / Tacheles e.V. hat eine Übersicht erstellt.

Dessen Wertung in seinem aktuellen Newsletter von gestern: „Insgesamt wird deutlich, dass die Bundesregierung großen Wert auf Fordern legt – während das Fördern, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen, deutlich in den Hintergrund tritt. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration sieht anders aus. Es bleibt zu hoffen, dass Parteien, Verbände und Initiativen sich gegen diese geplanten Regelungen stellen.

Denn sie bedeuten nichts weniger als eine weitere Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zugunsten einer weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.“

Wo bleibt mein Geld? – Haushalte für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Nicht nur zum Weltspartag am 30. Oktober 2025 fragen sich viele Menschen: Wo bleibt mein Geld? Antworten darauf sowie auf weitere Fragen zu den Konsumausgaben privater Haushalte liefern die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Für diese freiwillige Befragung sucht das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder Haushalte, die einen Monat lang ihre Ausgaben dokumentieren und sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen können. Als Dankeschön erhalten die teilnehmenden Haushalte eine Geldprämie. Im Jahr 2026 können erstmals auch Haushalte von Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen an den LWR teilnehmen.

Den Teilnehmenden bieten die LWR die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Finanzen zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Dabei können die Ausgaben ganz bequem in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert einen Monat lang vollständig und detailliert seine Ausgaben, zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zur Haushaltszusammensetzung, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt.

Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Geldprämie von 90 Euro je Haushalt.

Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_385_639.html

„Quishing“ sowie Rechtsirrtümer zu Kaufen und Bezahlen

Hier der Hinweis auf die Seiten

  • „Quishing“: Falsche QR-Codes in Mails, Briefen, ÖPNV und Straßenverkehr

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/quishing-falsche-qrcodes-in-mails-briefen-oepnv-und-strassenverkehr-98612

„Kriminelle verschicken falsche Bank-Briefe, überkleben QR-Codes an Ladesäulen und auf Parkautomaten, verteilen falsche Strafzettel und hängen Plakate in Bussen und Bahnen auf. Mit QR-Codes wollen sie auf gefälschte Internetseiten locken und Daten oder Geld stehlen.“

  • Kaufen und Bezahlen: Die häufigsten Rechtsirrtümer

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/kaufen-und-bezahlen-die-haeufigsten-rechtsirrtuemer-23500

„Nicht beirren lassen: Die Regeln fürs Kaufen und Bezahlen von Waren sind nicht immer gleich. Was auf den ersten Blick als gutes Recht der Kund:innen erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen oft als ein weit verbreiteter Irrglaube.“

Buy-Now-Pay-Later-Kredite: Verbraucher:innen besser vor Überschuldung schützen

<p>Kleinkredite wie „Buy Now, Pay Later“ (BNPL) sind bequem, aber riskant. Wie sie zur Überschuldung führen können, zeigen Fallbeispiele aus der Schuldnerberatung. Die Verbraucherzentrale hat sie in einem Bericht zusammengestellt. Angesichts der Risiken fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband klarere gesetzliche Vorgaben für Buy-Now-Pay-Later-Kredite. Die Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme muss zwingend erhalten bleiben. Sie darf nicht mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gestrichen werden. </p>

Buy-Now-Pay-Later-Kredite: Verbraucher:innen besser vor Überschuldung schützen

<p>Kleinkredite wie „Buy Now, Pay Later“ (BNPL) sind bequem, aber riskant. Wie sie zur Überschuldung führen können, zeigen Fallbeispiele aus der Schuldnerberatung. Die Verbraucherzentrale hat sie in einem Bericht zusammengestellt. Angesichts der Risiken fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband klarere gesetzliche Vorgaben für Buy-Now-Pay-Later-Kredite. Die Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme muss zwingend erhalten bleiben. Sie darf nicht mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gestrichen werden. </p>

BGH-Verhandlungstermin am 6. November 2025 zur Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien

Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie lange eine Speicherung von Informationen über Zahlungsstörungen durch eine Wirtschaftsauskunftei nach Ausgleich der Forderungen zulässig ist.

Es geht um die Revision gegen die Entscheidung des OLG Köln vom 10.04.2025, 15 U 249/24: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/olg-koeln-sofortige-loeschung-eines-aufkunftei-eintrages-nach-ausgleich-der-forderung/.

Wie der Bundesgerichtshof nun in der PM https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR97-25.html?nn=10660434 mitteilt, findet der Verhandlungstermin dazu am 6.11.2025 statt.

Siehe zum Thema auch OLG München, 11.04.2025 – 14 U 3590/24 e und OLG Dresden, 01.07.2025 – 4 U 177/25.