Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.
Monat: September 2016
„Kontenwechselhilfe“ in Kraft
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte nicht nur das Recht auf ein Girokonto für Alle (siehe dazu Basiskonto), sondern auch die sogenannte Kontenwechselhilfe in den §§ 20 ff ZKG. Diese sind gestern in Kraft getreten.
Kritik an neuem EU-Wohnkreditrecht vorschnell
Verschlechtert die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie tatsächlich die Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher? Nach negativen Medienberichten und Forderungen von Politikern nach einer Änderung des Gesetzes und einem ergebnislos verlaufenen Spitzengespräch im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat der vzbv seine Einschätzung nun in einem Positionspapier veröffentlicht.
ZDF-Wiso: „Wie gut sind Schuldnerberatungsstellen?“
Letzten Montag in ZDF-Wiso: „Wir haben unseren Lockvogel Schuldnerberatungsstellen testen lassen. Unterstützt wird sie von Andrea Günther, der Schuldenberaterin der VZ Sachsen.“ – Hier zum Beitrag (ca. 10 Minuten) in der Mediathek: www.zdf.de/…/Wie-gut-sind-Schuldnerberatungsstellen
Obligatorische Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobilienkrediten
Obligatorische Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobilienkrediten
Von BAG-SB ausgeschriebenes Forschungsprojekt hat begonnen
-- Delivered by Feed43 service
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BGH: Steuerfreie Nachtzuschläge sind unpfändbar
BGH, 29.06.2016 – VII ZB 4/15 – Leitsatz:
Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
Siehe dazu auch Grote in der aktuellen ZInsO 2016, 1801 – 1803
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2016, 1 BvR 371/11:
„Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird.“ – zur ganzen Pressemitteilung Nr. 60/2016 des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2016
Siehe dazu auch Kommentar von Gernot Kramper auf stern.de („Jetzt wird Armut ansteckend“)