Bundessozialgericht zur „Schuldnerberatung nach § 16a Nr 2 SGB II“

Das Bundessozialgericht hat sich im Urteil vom 10.8.2016, B 14 AS 23/15 R, mit der „Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II“ befasst; Revision zu LSG Niedersachsen-Bremen – L 11 AS 255/13. Die schriftliche Urteilsbegründung des BSG liegt nun vor.

Daraus: „In der Sache ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Aufgaben der SGB II-Schuldnerberatung nach Einschätzung der Beklagten weiter reichen als die der anwaltlichen Schuldnerberatung. (mehr …)

Dialog mit der Politik wird fortgeführt

30.01.2017: Im Rahmen des Begleitgremiums zu dem laufenden Forschungsprojekt "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung" fand heute in Hamburg ein Treffen mit MdB Sonja Steffen (SPD) statt. Wir sprachen mit ihr über die...

-- Delivered by Feed43 service