Sittenwidrige Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten bei krasser finanzieller Überforderung, Übernahme allein aus emotionaler Verbundenheit und Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit durch Bank – BGH vom 14. Mai 2002, Az. XI ZR 50/01

Amtliche Leitsätze: 1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf seinem Grundbesitz ruhenden dinglichen Belastungen... → weiterlesen

Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber gewerblichen Kreditgebern – BGH vom 13. November 200, Az. XI ZR 82/01 (PM)

Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze... → weiterlesen

AG Norderstedt: Anmeldung einer Deliktsforderung muss Mindestanforderungen erfüllen

Das AG Norderstedt hat sich mit Beschl. v. 6. 6. 2017, 65 IK 29/17, dem AG Köln (hierzu unsere Meldung vom 16.5.2017) angeschlossen:

Eine Delikts-Forderungsanmeldung, die eine „unerlaubte Handlung“ unterstellt und den zu Grunde liegenden Sachverhalt lediglich schlagwortartig ganz oberflächlich schildert (hier:“ Unerlaubte Handlung (Betrug) vom…“ ), erfüllt für eine Eintragung des Deliktscharakters in der Tabelle die Mindestanforderungen nicht.

Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich des behaupteten Deliktscharakters nicht die Mindestanforderungen, ist die nicht ordnungsgemäße Forderungsanmeldung durch das Insolvenzgericht zurückzuweisen und der Deliktscharakter nicht in die Tabelle aufzunehmen (Anschluss AG Köln, 7.4.2017, 71 IK 175/15).

Zur Glaubhaftmachung einer Steuerforderung für Insolvenzantrag des Finanzamtes

AG Köln, Beschl. v. 02.05.2017 – 72 IN 344/16 – Leitsätze des Gerichts

  1. Bezieht sich das antragstellende Finanzamt zur Glaubhaftmachung seiner Forderungen nach § 14 Abs. 1 S. 1 InsO auf einen vollziehbaren Steuerbescheid, so reicht es zur Gegenglaubhaftmachung nicht aus, wenn die Schuldnerin vorträgt, der Steuerbescheid sei zu Unrecht ergangen, weil er auf willkürlicher Schätzung beruhe.
  2. Wird der zulässige Eröffnungsantrag des Finanzamtes nach Zahlung der Steuerrückstände übereinstimmend für erledigt erklärt, sind die Kosten des Verfahrens gem. § 4 InsO i.V.m. § 91a ZPO der Schuldnerin unabhängig vom Ausgang eines finanzgerichtlichen Verfahrens jedenfalls dann aufzuerlegen, wenn die Schuldnerin bis zur Zahlung des Steuerrückstandes im finanzbehördlichen Verfahren unterlegen ist und sie vor dem Finanzgericht keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehbarkeit des antragsgegenständlichen Steuerbescheides gestellt hat.

Arm im Alter: Prävention in der Pflicht? Fachtag des „Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz“

Fachtagung des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz am 28. November 2017 in Berlin. Diese Tagung wird sich ausführlich mit dem Thema Vorbeugung zur Altersarmut beschäftigen und gelungene Beispiele in denen ältere Menschen auf die geringere Einnahmesituation im Alter vorbereitet werden.