Bundestag – Kleine Anfrage: „Reduzierung des Regelbedarfs durch Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen“

Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE.: Reduzierung des Regelbedarfs durch Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen (Drucksache 18/13570).

Dazu Harald Thomé in seinem neuesten Newsletter: „Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II und argumentiert auf einem unterirdischen Niveau „Der Leistungsberechtigte habe es schließlich selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern“. “

Siehe auch: Kipping/LINKE „Existenzminimum wird bei Umzug gekürzt

Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen

Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - ALG II). Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Sie sehe keine rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit der Aufrechnung. Der Leistungsberechtigte habe es "selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern", schreibt die Regierung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 525 vom 22.09.2017

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