15. Internationale Konferenz für Finanzdienstleistungen am 18./19. Juni 2020 in Hamburg

Auch in diesem Jahr bietet das institut für finanzdienstleistungen auf der jährlich stattfindenden Konferenz Anbietern, Verbraucherbänden und der Politik ein Forum für einen fachlichen und konstruktiven Dialog zu aktuellen Themen im Bereich der Finanzdienstleistungen.

Unter dem diesjährigen Leitthema Nachhaltige Finanzwirtschaft diskutieren wir, wie das Thema Nachhaltigkeit die Finanzdienstleistungsbranche verändert. Als Konzept der globalen und intergenerationellen Gerechtigkeit fragt Nachhaltigkeit nach wirtschaftlichen Lösungsansätzen für reale Probleme, welche sozialer, ökologischer und ökonomischer Natur sind.

Finanzdienstleistungen kommen in diesem Kontext eine besondere Verantwortung zu. Stellen sie doch die Verbindung zwischen Gegenwart und der Zukunft dar. Anlageprodukte etwa verbriefen Verfügungsrechte über natürliche Ressourcen und tangieren unmittelbar auch das Wohl zukünftiger Generation. Inzwischen gibt es in jeder Assetklasse auch nachhaltige Alternativen. Sie suggerieren nur allzu oft eine Lösung des Intergenerationskonfliktes. Dabei fällt es angesichts hochkomplexer Wertkschöpfungsketten schwer, den Wahrheitsgehalt zu verifizieren. Die Vermutung liegt also nahe, dass Nachhaltigkeit oftmals auch als Aushängeschild genutzt wird.

Zugleich können strenge und vor allem nachprüfbare Nachhaltigkeitskriterien auch deutliche, positive Effekte auf Umwelt und Gesellschaft haben. Der Nachhaltigkeitsbegriff geht allerdings über Anlageprodukte hinaus und schließen den gesamten Bereich von Finanzdienstleistungen und damit auch das Verhalten der Finanzdienstleister mit ein. Hierbei spielen etwa die Fragen des Verbraucherschutzes, wie die Bedarfsgerechtigkeit bei Krediten oder Versicherungen ebenso eine Rolle, wie eine verantwortungsvolle Kreditvergabe.

Weitere Themen

Weitere, aktuelle Themen die wir auf der Konferenz mit Ihnen diskutieren wollen sind: Die Konsequenzen der fortschreitenden Digitalisierung im Bereich der Finanzdienstleistungen, die aktuellen Herausforderungen der Geldanlage in Zeiten der Null- und Negativzinsen, sowie die aktuellen Entwicklungen aus dem Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung. Wie in jedem Jahr, bietet die Konferenz auch in diesem Jahr eine Reihe von Fachanwalts-Fortbildungen für Bank- und Kapitalmarktrecht an.

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Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens: Referentenentwurf veröffentlicht

Aufgrund der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsver-bote sowie über... → weiterlesen

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13.02.2020 den Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht, entsprechend der EU-Richtlinie ( 2019/1023), vor, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen.

Der Referentenentwurf kann auf der Homepage des BMJV abgerufen werden:
Referentenentwurf Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 13.02.2020

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