Aktuell ist noch kein Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung festgelegt. Vermutlich wird die Versammlung coronabedingt im Frühsommer 2021 stattfinden.
Aktuell ist noch kein Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung festgelegt. Vermutlich wird die Versammlung coronabedingt im Frühsommer 2021 stattfinden.
Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt “ ‘Wahlpflicht’ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!” Dort erinnert er an die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Problematik, die besteht, wenn das Wohngeld weniger als 17,50 € mehr ist, als es die Grundsicherungsleistungen wären.
Siehe auch schon Bundesverwaltungsgericht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls