Regulierung des Grauen Kapitalmarkts ist überfällig

<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds kaum reguliert und bergen für Verbraucher:innen deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.</p>

Neue “Düsseldorfer Tabelle” ab dem 1. Januar 2023

Pressemitteilung Nr. 33/2022 des OLG Düsseldorf: “Die zum 1. Januar 2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu.

Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtes e.V. erstellt.”

Quelle und mehr: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Siehe auch Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (BGBl. 2022 I Nr. 47 S. 2130).