Update für 2024: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Zuverlässig wie stets hat Dieter Zimmermann dazu das jährliche Update verfasst, welches unter https://infodienst-schuldnerberatung.de/beratung/2024-bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-nach-sgb-ii-und-sgb-xii/ aufrufbar ist.

Dort gibt es dann auch diverse Vorlagen / Dateien zum Download.

Die Überschriften des Beitrags:

I. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
II. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850f Abs. 2 ZPO
III. Aufrechnung/Verrechnung von Sozialleistungen bis zur Hälfte
IV. Unterschiede zwischen SGB II- und SGB XII-Bescheinigung
V. Fazit

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 ist unter BGBl. 2023 I Nr. 403 vom 27.12.2023 nachlesbar.

Weitere Informationen dazu gibt es im Beitrag von Freeman / Zimmermann im https://infodienst-schuldnerberatung.de/beratung/einkommens-freibetraege-2024-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe-mit-berechnungsbogen/. Dort gibt es auch Berechnungsbogen zum Download.