OLG Frankfurt: Keine Versorgungsunterbrechung bei gewichtiger Informationspflichtverletzung des Energieversorgers

Ein Energieversorger ist trotz Zahlungsrückstands des Haushaltskunden nicht zur Versorgungsunterbrechung berechtigt, wenn er den Kunden nicht zuvor gemäß den gesetzlichen Vorgaben informiert hat. Mit der Androhung der Versorgungsunterbrechung ist dem Kunden mitzuteilen, dass er der Verhältnismäßigkeit der geplanten Unterbrechung entgegenstehende relevante Umstände mitteilen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung entschieden, dass der Kunde dem Netzbetreiber bei gewichtigen Informationsmängeln keinen Zutritt zu seiner Wohnung zum Zweck der Versorgungsunterbrechung gewähren muss. (…)

Die dem Kunden übersandte Information sei erheblich unzureichend gewesen, begründete der Senat seine Entscheidung. Auf Basis einer erheblich unzureichenden Information könne keine Versorgungsunterbrechung erfolgen.

Die Antragstellerin habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestünde, „Gründe mitzuteilen, die eine(r) Sperre entgegenstehen, wenn eine Unterbrechung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würde.“ Diese Information sei in erheblicher Weise verkürzt. Es werde unzutreffend der Eindruck erweckt, dass nur eine Gefahr für Leib und Leben der Sperre entgegenstehe. Tatsächlich sei indes die Unverhältnismäßigkeit der Sperre maßgeblich. (…)

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 17.8.2026, Az. 5 W 18/26
(vorausgehend LG Wiesbaden, Beschluss vom 18.6.2026, Az. 9 O 129/26)

Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/keine-versorgungsunterbrechung-bei-gewichtiger-informationspflichtverletzung-des-energieversorgers  

Statistischer Bericht: Restschuldbefreiungen im Jahr 2024

Gestern hat das Statistische Bundesamt eine Vielzahl von interessanten Daten veröffentlicht.

Siehe die Excel-Tabelle: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/(…)/Downloads-Insolvenzen/statistischer-bericht-beendete-insolvenzverfahren-2020411247005.xlsx

Dort dann etwa die (Unter-) Tabelle

52431-b04: Restschuldbefreiungen im Jahr 2024 (eröffnete Insolvenzverfahren in den Jahren 2009-2024): Ausgewählte Entscheidungen über die Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren natürlicher Personen nach Art des Schuldners

Die dortige erste Zeile („Art des Schuldners, Insgesamt“) haben wir ein wenig wie folgt aufbereitet:

Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen

Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 6,1 %.

Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 54,9 % wie in den Vorjahren auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwar um 2,9 %, ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging jedoch im dritten Jahr in Folge zurück (2022: 59,0 %).

Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 13,3 % auf 6 Milliarden Euro. Damit stieg der Anteil der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe im dritten Jahr in Folge an und beträgt im Jahr 2025 somit 27,8 %. Im Jahr 2022 hatte der Anteil noch 23,6 % betragen.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,7 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 4,4 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt zum dritten Mal in Folge zurück, auf 8,0 % im Jahr 2025 (2022: 8,5 %). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 2 Milliarden Euro und damit 6,7 % mehr als im Jahr 2024.

Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_300_221.html