Die neue Pfändungstabelle 2021 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Pfändungsgrundfreibetrag steigt ab 01.07.2021 um 6,28% auf nun 1.524,64 €.
Das neue amtliche Formular für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde inzwischen auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht (Fassung: 01/2021). Es kann dort im Bereich... → weiterlesen
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.
Der AK Inkassowatch beschreibt vier Konstellationen von "dritter Ernte" und ruft dazu auf, Fälle von sog. "dritter Ernte" zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen.