Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €....
Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der „Bundesstiftung Mutter und Kind" und der Sicherung des Kontenpfändungsschutzes
Veröffentlicht in Bescheinigung , Bundesstiftung Mutter und Kind , Geldleistungen , Gewährung von Geldleistungen , Infos , Kontenpfändungsschutz , P-Konto-Bescheinigung , Pfändungsschutz , Praxisthema , Schwangerenberatung , Startseite , Stiftungsmittel
Mai · 08
Wir fassen auf dieser Seite die zum Pfändungsschutzkonto (PKonto) praxisrelevanten Beiträge und Materialien zusammen.
Die AGSBV hat die P-Kontobescheinigung an die ab dem 01.07.2021 geltenden neuen Pfändungsfreigrenzen angepasst.