Die AG SBV hat die neue P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht. Sie darf erst ab dem 01.07.2026 verwendet und nicht abgeändert werden. Ebenfalls sehr hilfreich...
Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €....