Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der „Initiative Schuldnerberatung Hessen“ neun Informationsblätter in zehn Sprachen zu verschiedenen Themen der Schuldnerberatung erstellt, die von... → weiterlesen
Im Sommer letzten Jahres hatten wir bereits berichtet, dass die Zentralen Mahngerichte für Bayern und Rheinland-Pfalz Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen haben, in dem... → weiterlesen
Von Frank Porrmann, Rainer Kanzler und Rainer Groß der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) wird in unten aufgeführter PowerPoint aufgezeigt, wann Ratenzahlung sinnvoll sind und wann nicht und wie Alternativen aussehen können.
Frank Porrmann und Rainer Kanzler von der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB)stellten dar, wie man bei einer Vielzahl von Schulden diejenigen herausfiltert, um die es gilt, sich vorrangig zu kümmern.