Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden

Die ASG Beratungsstelle Hannover hat ein aktualisiertes Infoblatt zu „Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden“ erstellt. Darin wird schematisch und übersichtlich erklärt, welche Auszubildenden SGB II-Ansprüche haben und welche nicht. Das Infoblatt gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Leistungsberechtigung_Auszubilende_019-10.pdf (Quelle: Thomé-Newsletter 27.10.19)

Bei der Gelegenheit der Hinweis auf das Skript von RA Joachim Schaller „SGB II und Ausbildungsförderung“ unter http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/SGB_II_und_Ausbildungsfoerderung.pdf

RA Schaller zu Ausbildungsförderung

RA Schaller gibt umfassende Infos zu Sozialleistungen bei der Ausbildungsförderung. 1 x 69 Seiten SGB II und Ausbildungsförderung, 1 x 12 Seiten WoGG und Auszubildende und 1 x 8 Seiten BAföG für Ausländer.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2317/

Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II

„Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe zum Thema herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.“ – Quelle: PM des Deutschen Vereins – direkt zur Arbeitshilfe

Vgl. auch Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“

Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten das ALG II und SGB II-Leistungen zur Existenzsicherung“

Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.

Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016

SGB II und Ausbildungsförderung (Skript RA Joachim Schaller)

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Rechtsanwalt Joachim Schaller aus HH hat ein umfassendes Skript (64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen Ausbildungslagen, erstellt. Darin sind im Detail die Neuregelungen durch  das „9. SGB II-ÄndG“/ Rechtsvereinfachungsgesetz eingearbeitet. (mehr …)