Die Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrecht (EU) als Arbeitnehmer setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus – BSG vom 13. Juli 2017, Az. B 4 AS 17/16 R Autor: Bernd Eckhardt
Der Arbeitnehmerstatus garantiert EU-BürgerInnen weitgehend den diskriminierungsfreien Zugang zu Sozialleistungen, so auch aufstockenden SGB II-Leistungen. Bei unfreiwilligem Verlust einer kurzeitigen Beschäftigung bleibt der Arbeitnehmerstatus für... → weiterlesen