Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen: 9 U 22/16 – daraus: „(Rz. 28): Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt der zwischen dem Schuldner und der Bank bestehende Girovertrag (§ 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO). Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossener Zahlungsauftrag besteht dagegen mit Wirkung für die Masse fort (§ 116 Satz 3 InsO). Demgemäß hat die Bank Überweisungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits beauftragt sind, grundsätzlich zum Nachteil der Masse durchzuführen. (mehr …)

BGH kippt pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen

Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15: Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. – Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Bericht auf tagesschau.de

Kontoführungsentgelt: Postbank lenkt nach Abmahnung der Verbraucherzentrale ein

„Ab 1. November 2016 sollen Verbraucher mit einem Postbank Giro plus Konto monatlich 3,90 Euro für die Kontoführung zahlen, wenn auf ihrem Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen. Betroffen hiervon sind auch Kontoinhaber, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass sie dauerhaft kein Entgelt zahlen müssen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.“ – Quelle und mehr: PM der VZ Hamburg

vzbv mahnt sechs Kreditinstitute ab: Kosten für Basiskonten zu hoch

„Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.

„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.

Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.“

Quelle und mehr: PM des vzbv

Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Postbank wegen Kontoführungsentgelt ab

„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt. (mehr …)

Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“

Abgeordnete von Bündnis90/Grüne fragen in  Drucksache 18/9493 nach den Dispo- und Überziehungszinsen: „Die Zinssätze für die Überziehung von Konten sind in Deutschland immer noch sehr hoch, was in einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest erneut unterstrichen wird (Finanztest, 9/2016, S. 26 ff.). Dispozinssätze, also Zinssätze für die Überziehung des Kontos im erlaubten Rahmen, von aktuell rund 9,5 Prozent im Durchschnitt (FMH Finanzberatung, 2016) stellen eine große Diskrepanz im Verhältnis zum Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank dar, der aktuell bei 0,00 Prozent liegt (EZB, 2016, www.ecb.europa.eu/stats/monetary/rates/html/index.en.html).“ – siehe auch …/?s=dispozinsen

Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung tritt morgen in Kraft

Das Basiskonto ist da! Doch es gibt auch Probleme. So haben wir unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto das Problem des Identitätsnachweises thematisiert (siehe auch unsere Meldung vom 6.6.2016).

Heute nun wurde die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, die morgen in Kraft tritt (BAnz AT 06.07.2016 V1):

§ 1 II: „Zum Zwecke des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne der §§ 31, 38 des Zahlungskontengesetzes ist zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person auch zugelassen: (mehr …)