„Ab 1. November 2016 sollen Verbraucher mit einem Postbank Giro plus Konto monatlich 3,90 Euro für die Kontoführung zahlen, wenn auf ihrem Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen. Betroffen hiervon sind auch Kontoinhaber, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass sie dauerhaft kein Entgelt zahlen müssen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.“ – Quelle und mehr: PM der VZ Hamburg
Girokonto
vzbv mahnt sechs Kreditinstitute ab: Kosten für Basiskonten zu hoch
„Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.
„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.
Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.“
Quelle und mehr: PM des vzbv
„Kontenwechselhilfe“ in Kraft
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte nicht nur das Recht auf ein Girokonto für Alle (siehe dazu Basiskonto), sondern auch die sogenannte Kontenwechselhilfe in den §§ 20 ff ZKG. Diese sind gestern in Kraft getreten.
Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Postbank wegen Kontoführungsentgelt ab
„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt. (mehr …)
Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung tritt morgen in Kraft
Das Basiskonto ist da! Doch es gibt auch Probleme. So haben wir unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto das Problem des Identitätsnachweises thematisiert (siehe auch unsere Meldung vom 6.6.2016).
Heute nun wurde die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, die morgen in Kraft tritt (BAnz AT 06.07.2016 V1):
§ 1 II: „Zum Zwecke des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne der §§ 31, 38 des Zahlungskontengesetzes ist zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person auch zugelassen: (mehr …)
Arbeitshilfe: Der Weg zum Basiskonto und die Berechnung der 10-tägigen Bearbeitungsfrist
Das „Recht auf Girokonto für Alle“ (Basiskonto) ist da !
Hier haben wir die wichtigsten Infos zum Basiskonto auf einer eigenen Seite zusammgengetragen: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/
LAG Schuldnerberatung Hessen bietet Infoblatt „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“ an
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen bietet Informationsblätter in vielen verschiedenen Sprachen an. Nun gibt es auch ein Infoblatt zum Thema „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“. Hier direkt zur deutschsprachigen Variante. Andere Sprachen finden sich im Link zuvor.
Infoblatt „Basiskonto – Recht auf Girokonto“ in 9 Sprachen verfügbar
Zum Inkrafttreten des Rechtsanstpruchs auf ein Basiskonto am 19. Juni 2016 hat die LAG Schuldnerberatung Hessen das Faltblatt „Recht auf ein Girokonto“ komplett überarbeitet und in die Sprachen arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, italienisch, polnisch, russisch, spanisch und türkisch übersetzen lassen.
Die Faltblätter lassen sich unter www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter-53.html als PDF-Dateien herunterladen.