Stiftung Wartentest berichtet: „Seit Mitte 2016 hat jeder das Recht auf ein Girokonto – auch Obdachlose und Asylbewerber. (…) Alle Banken müssen mitmachen – und es geht ohne Schufa. Der Test von 108 Banken und 145 Kontomodellen zeigt aber: Oft langen die Banken beim Basiskonto zu – mehr als 300 Euro kostet das teuerste Konto im Test. In unserer Datenbank finden Sie auch günstige und einige wenige kostenlose Konten.“ – zum ganzen Bericht – Informationen zum Basiskonto
Girokonto
AG SBV: Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger
„Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat ein Informationsblatt zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger erstellt. Bei einer Kontenpfändung ist es immer unerlässlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Trotzdem ist es etwas Besonderes, wenn ein öffentlicher Gläubiger wie z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt das Konto pfändet. Das Bemerkenswerte dabei ist, dass öffentliche Gläubiger in eigener Zuständigkeit pfänden. Was hierbei zu beachten ist, wurde jetzt von dem Arbeitskreis in einer Information zusammengestellt.
→ Information zur Vorlage bei Öffentlichen Gläubigern “ – Quelle: AG SBV
Warnung vor Umleitung von Zahlungen auf ein fremdes Konto!
Finzanztest zu Dispozinsen: „Neue Tricks von Banken“
„Die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost verlangt bei ihren Konten Direkt und Klassik 13,75 Prozent für die Kontoüberziehung. Im Schnitt liegt der Dispozins bei 9,78 Prozent, obwohl sich Banken zu 0 Prozent Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Dies ergab ein großer Test von 1377 Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken der Zeitschrift Finanztest.
Nachdem inzwischen fast alle Banken ihren Dispozins im Internet veröffentlichen, hat Finanztest neue Methoden aufgedeckt, mit denen vor allem Volks- und Raiffeisenbanken im ländlichen Raum bei der Zinsanpassung tricksen. (mehr …)
vzbv: „Basiskontoentgelte der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein nicht angemessen“
vzbv klagt gegen drei Kreditinstitute
Nach einigen Abmahnungen hat der vzbv Klage gegen die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG und die Sparkasse Holstein eingereicht. Deren Entgelte für Basiskonten seien unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten. Auch werde das Nutzerverhalten bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt. Denn ein höherer Grundpreis müsse auch dann gezahlt werden, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.
vzbv fordert: BaFin muss handeln (mehr …)
„Die ersten Minuten nach dem Verlust einer Girocard sind oft entscheidend.“
Wird die Girocard gestohlen oder geht sie verloren, sollten Verbraucher die Karte umgehend beim Kreditinstitut sperren lassen und anschließend den Verlust zügig der Polizei melden. (mehr …)
Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Netbank ab
Die Netbank wirbt mit „kostenloser Kontoführung“ fürs Girokonto um Neukunden. Ein Blick ins zum 1. April 2017 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zeigt jedoch, dass ab April ein Betrag von bis zu 3,50 Euro monatlich für die Kontoführung fällig wird. Ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Entgelts fehlt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Netbank daher abgemahnt. (mehr …)
BMJV: „Bundesregierung stärkt Wettbewerb und Sicherheit im Zahlungsverkehr“
„Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt. Kundinnen und Kunden profitieren von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.
Händler dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. (mehr …)
Referentenentwurf: „Gesetz zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“
„Die zivilrechtlichen Vorgaben der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Anm.: vgl. dazu die BaFin) werden im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Die Regelungen erfolgen im Recht der Schuldverhältnisse: Dort wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt. Ebenfalls geändert werden die schon bislang in Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gebündelt umgesetzten Informationspflichten.“
Quelle und mehr: BMJV
BGV Hamburg gibt Informations-Flyer „Recht auf ein Konto“ heraus
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat einen Informations-Flyer „Recht auf ein Konto“ in 7 Sprachen herausgegeben. Siehe www.hamburg.de/kundenschutz/7794042/recht-auf-ein-konto/
Sowie die Flyer direkt zum Download: (mehr …)