“Bundesrat billigt Verbraucherentlastung bei Inkassokosten”

Der Bundesrat hat heute einen Bundestagsbeschluss zum Inkassorecht gebilligt – siehe Darstellung unter Bundesrat KOMPAKT sowie unsere Meldung Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”.

Ob sich sich wirklich um eine “Verbraucherentlastung” handelt, wird sich weisen. Nach wie vor sollte AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Malte Hartmanns Beitrag zu den „fiktiven“ Inkassokosten zum Standard der engagierten Schuldnerberatung gehören.

Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen. 

Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.

AG Heilbronn: Gebühr für Vollstreckungsandrohung ist mit der Gebühr für anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen

Hier der Hinweis auf eine Entscheidung des AG Heilbronn, 25.5.2020, 9 M 3821/20, für gebürenrechtliche Interessierte. Dies kann für die Prüfung von Kosten bedeutsam sein. Aus der Entscheidung:

“Die Vollstreckungsandrohung blieb vorliegend ohne Erfolg, sodass die Gebühr für diese (erfolglose) Vollstreckungsandrohung mit der Gebühr für den nachfolgenden, sich unmittelbar anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen ist. Grund hierfür ist, dass die Vollstreckungsandrohung als solche keine eigene, sondern lediglich eine vorbereitende Maßnahme für den tatsächlichen Vollstreckungsauftrag ist (AG Strausberg, 22.1.2012, 11 M 2699/11). (mehr …)

Kritik an Änderungen im Inkassorecht von mehreren Seiten

Um Verbesserungen im Inkassorecht ging es bei der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU). Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkasso-Branche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte. – Bericht auf bundestag.de.

Siehe auch unsere Meldung vom 15.09.2020 mit Links zu den schriftlichen Stellungnahmen.

Bundestag: Anhörung zu Änderungen im Inkassorecht

Das Thema Inkassorecht beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung, die morgen stattfinden wird. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) liegen dazu ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion sowie Anträge der FDP (19/20345), der Linken (19/20547) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6009) vor.  – Quelle und mehr

Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen: (mehr …)

“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)

Inkassokosten belasten (nicht nur) junge Verbraucher über Gebühr – Offener Brief von Jugend-Schuldnerberatungsstellen an MdBs

Jugendschuldnerberatungsstellen aus Tübingen, Esslingen und Freiburg prangern in offenem Brief Inkassopraktiken und überhöhte Kosten an.

Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung – Aufruf, Fälle zu dokumentieren

Der AK Inkassowatch schreibt: “Zunehmend stellt der AK Inkassowatch fest, dass Schuldner*innen Zahlungsaufforderungen erhalten, teilweise auch mit Zwangsvollstreckung gedroht wird, obwohl

  • sie sich im Insolvenzverfahren befinden,
  • die Restschuldbefreiung erteilt wurde,
  • sie einen getroffenen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllen oder
  • einen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllt haben.

Der AK Inkassowatch hat aufgrund vorliegender Fälle den Verdacht, dass sich hier ein „Markt“ am Entwickeln ist, den man auch als „Dritte Ernte“ bezeichnen könnte. (mehr …)

LG Osnabrück: Inkassodrohung “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” unzulässig

Hier der Hinweis auf Landgericht Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – Az.: 18 O 400/19.

Der Tenor: “Die Beklagte wird verurteilt, es (…) zu unterlassen, Verbraucher (…) mit dem Hinweis “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.”