LG Potsdam: Vollstreckungsverbote gemäß § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind

Hier der Hinweis auf LG Potsdam, 22.02.2021 – 24 Qs 71/20. Leitsätze:

  1. Die insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbote gemäß § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind. Dies steht auch der Anordnung von Erzwingungshaft zur Durchsetzung solcher Bußgelder entgegen. Hingegen können Bußgeldforderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, vollstreckt werden.
  2. Für die Dauer eines gesetzlichen Vollstreckungsverbotes ruht die Verjährung der Bußgeldforderung.

Die Kammer des Landgericht fasste den Beschluss – so die eigenen Worte – “in Abkehr von ihrer bisherigen Rechtsprechung”. Der Beschluss ist lesenswert und sollte bekannt sein; wie auch schon LG Stuttgart, 10.6.2020, 9 Qs 29/20, siehe dazu unsere Meldung vom 2.7.2020 mit zahlreichen Nachweisen.

CFRIFBÜRGEL: “Sprunghafter Anstieg: Privatinsolvenzen steigen in Deutschland um 56,5 Prozent”

“Die Privatinsolvenzen sind in Deutschland im 1. Quartal 2021 sprunghaft angestiegen. In den ersten drei Monaten des Jahres gab es 31.821 private Insolvenzen und damit um 56,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2020: 20.328). So lauten die zentralen Ergebnisse aus dem „Schuldenbarometer 1. Quartal 2021“ des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL.

Nach zehn Jahren sinkender Fallzahlen werden die Privatinsolvenzen 2021 wieder steigen. „Aktuell gehen wir von bis zu 110.000 Privatinsolvenzen und damit von einer Verdopplung der Zahlen in diesem Jahr aus“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein. (mehr …)

Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue “Statistik zur Überschuldung privater Personen”

Das Statistische Bundesamt hat die neue “Statistik zur Überschuldung privater Personen” (Fachserie 15 Reihe 5) veröffentlicht.

Aus der Pressemitteilung dazu: “Im Jahr 2020 stellte Arbeitslosigkeit für fast jede fünfte überschuldete Person (19,7 %), die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchte, den Hauptauslöser der Überschuldung dar. Als zweithäufigster Grund der Überschuldung wurden Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 16,5 % genannt. (mehr …)

Sonderbeilage des HK-Privatinsolvenz-Kommentars (Henning/Lackmann/Rein) als PDF

Der Nomos HK-Privatinsolvenz-Kommentar, der von Henning/Lackmann/Rein herausgegeben wird und zu dem es eine Kooperation mit der BAG-SB gib, hat eine Sonderbeilage erhalten.

Dort werden die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BGBl. I 2020, 3328) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BGBl. I 2020, 3256) kommentiert.

Die Beilage ergänzt den bestehenden Kommentar und ist hier kostenfrei aufrufbar.

Wohnen und Schulden

Wohnung und Schulden - Miete oder selbstgenutzes Wohneigentum - Problemstellungen und Handlungsmöglichkeiten in der Schuldnerberatung

BMJV-Broschüre “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart”

Das BMJV hat eine neue Broschüre herausgegeben, die den Titel “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart” trägt.

“Die vorliegende Broschüre soll einen ersten Überblick über das Verbraucherinsolvenz­ und das Restschuldbefreiungsverfahren geben, wobei die gesetzlichen Neuerungen zum 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt sind. Die Broschüre soll besonders den rechtsunkundigen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Hilfe sein.” (aus dem Vorwort)

Noch einmal (IV): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

Auf der BAG-SB-Jahresfachtagung war auch das Verbraucherinsolvenz-Antragsformular Thema. Im gestrigen Praxisforum zum neuen Insolvenzrecht stellte Regierungsdirektor Bornemann vom BMJV klar, dass das Verordnungsrecht [Anmerkung: also nicht das Formular auf der Webseite des BMJV] maßgeblich sei.

In der Änderung der Formularverordnung durch das RSB-VerkürzungsG sei die Änderung der Fußzeile übersehen worden. Die alte Fußzeile (“7/2014”) sei geltendes Verordnungsrecht. Die Formulare, welches das BMJV herausgegeben hat, seien diesbezüglich “vielleicht nicht ganz sauber”. All dies sollte kein Problem sein, da eine “offensichtliche Unrichtigkeit” vorliegen würde. (mehr …)

Ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020

Das Statistische Bundesamt meldet: “Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59.203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41.753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13.671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %). 

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass (mehr …)