iff veröffentlicht Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Die Bedeutung von Finanzdienstleistungen für die Lebenslage von Familien in herausfordernden Finanzsituationen“

Das iff hat von Oktober 2021 bis Februar 2022 im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Angebot an Finanzdienstleistungen daraufhin geprüft, inwieweit es geeignet ist, einen aktiven Beitrag für die Verbesserung und Stabilisierung der Lebenslage von Familien in herausfordernden Finanzsituationen zu leisten.

Der Zugang zum Finanzmarkt ist wichtig für das persönliche Wohlergehen und die finanzielle Gesundheit, er birgt hierfür Chancen aber auch Risiken. Letztgenannte hängen –> weiterlesen auf der Seite des iff. Direkt zum Abschlussbericht.

Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut

Meldung des Paritätischen: “Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden [Anmerkung: siehe Experten sehen Licht und Schatten bei BAföG-Reform], seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband.

“Das Versprechen von Fortschritt, Chancengleichheit und gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen (mehr …)

Bundestag beschließt “Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz”

Heute hat der Bundestag für einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1411) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1768) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung der Haushaltsausschusses (20/1781) zugrunde. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch

Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt. – Quelle: Bundestagsmeldung

Thomé: Überblick über die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug auf das Grundsicherungsrecht

In seinem aktuellen Newsletter hat Harald Thomé eine gute Übersicht erstellt.

a. Verlängerung der „vereinfachten Antragstellung“ auf Bewilligungszeiträume, die bis 31. Dez. 2022 beginnen
Das heißt weiterhin: Eingeschränkte Vermögensprüfungen und Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten, Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. VZVV, Infos: https://t1p.de/ioag7

b. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz: „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022
Dies gilt für (mehr …)

Birgit Knaus: Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigen-schulden-ba/.

Siehe auch Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro und Zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB) bei ALG II-Rückforderungen – Teil 2: Spontanberatung + Verschulden.

Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

“Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.

Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. (mehr …)

Neue “Düsseldorfer Tabelle” ab dem 1. Januar 2022

“Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu.

Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. erstellt. Da sich die Beteiligten auch in 2021 pandemiebedingt digital abstimmen mussten, beschränken sich die Anpassungen der Tabelle gegenüber 2021 auf die dringend gebotenen Änderungen.”

Quelle und mehr: Pressemitteilung OLD Düsseldorf